Rente

Erwerbsminderungsrenten werden vorwiegend als Dauerrenten gezahlt

Grundsätzlich werden Renten wegen Erwerbsminderung zunächst befristet bewilligt. Hier erfolgt also eine Befristung zunächst auf drei Jahre. Sofern sich der Gesundheitszustand nicht gebessert oder evtl. sogar verschlechtert hat, kann die weitere Zahlung der Rente beantragt werden.

Wird die Rente drei mal befristet – also für eine Gesamtdauer von neun Jahren – bewilligt, ist davon auszugehen, dass der Erwerbsgeminderte nicht mehr in das Erwerbsleben zurückkehren kann. Die Erwerbsminderungsrente wird dann unbefristet, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, genehmigt.

Meist Dauerrente

Dass die Renten auf Zeit bewilligt werden (Zeitrenten), wurde durch den Gesetzgeber mit der Rentenreform im Jahr 2001 eingeführt. Doch hier scheint es sich lediglich um einen Papiertiger zu handeln. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, werden 98 Prozent der Erwerbsminderungsrenten de facto als Dauerrenten gezahlt. Nahezu alle Anträge auf Weiterzahlung der Renten wegen Erwerbsminderung werden bewilligt.

Ist bereits bei Bewilligung der Erwerbsminderungsrente absehbar, dass eine Besserung des Gesundheitszustandes unwahrscheinlich ist, kann die Rente von Beginn an als Dauerrente bewilligt werden, was größtenteils auch in der Praxis geschieht.

Hohe Ablehnungsquote

Die beantragten Erwerbsminderungsrenten weisen eine hohe Ablehnungsquote auf. Aktuell beantragen jährlich 350.000 Versicherte eine Rente wegen Erwerbsminderung. 190.000 Anträge werden lediglich bewilligt, die restlichen 160.000 Anträge werden abgelehnt. Dies entspricht einer Ablehnungsquote von mehr als 45 Prozent.

Seit der Rentenreform im Jahr 2001 ist der so genannte Berufsschutz entfallen. Das bedeutet, dass Versicherte auch auf andere Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes – und nicht nur auf Tätigkeiten ihres bisherigen Berufsstatus – vermittelt werden können. Lediglich für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, bestehen mit der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit noch Übergangsregelungen.

Fachkundiger Rat vonnöten

Da das Rentenrecht, insbesondere im Bereich der Erwerbsminderungsrenten äußerst komplex und kompliziert ist, sollten in allen Angelegenheiten registrierte Rentenberater kontaktiert werden. Rentenberater beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern und führen Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche durch.

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