Rentenabschläge

Ausgleich von Rentenabschlägen durch vorzeitige Renteninanspruchnahme

Wird eine Altersrente vorzeitig – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze – in Anspruch genommen, müssen Rentenabschläge in Höhe von 0,3 Prozent je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme in Kauf genommen werden.

Obwohl die Regelaltersrente wieder mehr an Bedeutung gewinnt, nahmen im Jahr 2006 40 Prozent der Neurentner eine Altersrente vorzeitig in Anspruch. Von 757.000 Versicherten nahmen fast 304.000 Frauen und Männer Rentenabschläge in Kauf, um in den Genuss einer vorzeitigen Altersrente zu kommen bzw. nicht bis zum Erreichen der Regelaltersrente arbeiten zu müssen. Das Regeleintrittsalter liegt aktuell noch beim vollendeten 65. Lebensjahr, wird jedoch ab dem Jahr 2012 schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist die Inanspruchnahme der Regelaltersrente erst mit 67 Jahren möglich – lesen Sie hierzu: Rente erst mit 67 Jahren!

Ausgleich der Rentenabschläge

Da viele Arbeitnehmer weiterhin bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze ihrem Job den Rücken kehren möchten, fragen sich viele, wie die Rentenabschläge ausgeglichen werden können. Damit im Rentenalter eine ausreichende finanzielle Versorgung gewährleistet ist bzw. durch die Rentenabschläge nicht sämtliche Wünsche für das Leben im Alter zunichte gemacht werden, können und sollten frühzeitig entsprechende Vorkehrungen getroffen werden!

Gesetzliche Rentenversicherung

In der Gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit, die Rentenabschläge durch eine freiwillige Beitragszahlung auszugleichen. Wie hoch diese Ausgleichszahlung sein muss, wird anhand des individuellen Versicherungsverlaufs errechnet. Hierzu stehen gerichtlich zugelassene Rentenberater zur Verfügung, die qualifiziert über die Höhe der Ausgleichszahlungen Auskünfte geben können. Durch Erstellung von Rentengutachten können Rentenberater verschiedene Optionen einer Ausgleichszahlung aufzeigen.

Die Höhe der Ausgleichszahlung ist von mehreren Faktoren abhängig. Hier spielt der Durchschnittsverdienst des jeweiligen Jahres eine Rolle, in dem die Ausgleichszahlung geleistet wird. Im Jahr 2008 beträgt der Durchschnittsverdienst 30.084,00 €. Darüber hinaus ist der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell 19,9 Prozent) und die Abschlagshöhe relevant.

Bei einem vorzeiten Rentenbeginn kosten ein Ausgleich von 100 € Rentenminderung aktuell (Werte 2008):

  • 23.640,00 € bei einem vorzeitigen Rentenbeginn von einem Jahr,
  • 24.557,00 € bei einem vorzeitigen Rentenbeginn von zwei Jahren,
  • 25.548,00 € bei einem vorzeitigen Rentenbeginn von drei Jahren,
  • 26.623,00 € bei einem vorzeitigen Rentenbeginn von vier Jahren.

Private Vorsorge

Eine weitere Möglichkeit, die Minderung der gesetzlichen Rente auszugleichen, besteht darin, private Vorkehrungen zu treffen. Dies sollte so frühzeitig wie möglich erfolgen.

Hier empfiehlt es sich, über ein Rentengutachten eines Rentenberaters die später zu erwartende Rente errechnen zu lassen. Anhand dieser Anhaltspunkte, kann eine private Vorsorge geplant und aufgebaut werden. Hierfür stehen Versicherungsmakler zur Verfügung, die unabhängig von den Versicherungsgesellschaften ihre Kunden beraten; die Vorsorgemöglichkeiten werden ausschließlich im Interesse der Kunden ausgewählt und abgeschlossen.

Fragen an die Experten

Fragen Sie im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung die registrierten Rentenberater Herrn Helmut Göpfert und Herrn Marcus Kleinlein und nehmen Sie HIER Kontakt auf.

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