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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Hinzuverdienstgrenzen

Ab dem 01. Juli 2007 gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen

Durch die Erhöhung der Renten zum 01.07.2007 um 0,54% werden sich auch bei bestimmten Renten höhere Hinzuverdienstgrenzen ergeben (s. auch Rentenerhöhung zum 01. Juli 2007).

Die Hinzuverdienstgrenze sagt aus, wie viel neben dem Rentenbezug verdient werden darf, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt.

Unterschiedliche und individuelle Grenzen

Teilweise werden die Hinzuverdienstgrenzen errechnet, indem die persönlich erzielten Entgeltpunkte in die Berechnung mit einbezogen werden. Daher werden bei verschiedenen Renten die Hinzuverdienstgrenzen individuell anhand des jeweiligen Versicherungsverlaufes berechnet.

Bei Renten wegen Erwerbsminderung werden neben Lohn und Gehalt unter Umständen auch Sozialleistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt. Bei Sozialleistungen darf dabei nicht deren tatsächlicher Zahlbetrag angesetzt werden, sondern das der Leistung zugrunde liegende Bemessungsentgelt. Das ist in der Regel der vorherige Bruttoverdienst und dieser ist höher als die tatsächliche Brutto-Leistung.

Hinzuverdienstgrenze bei Altersvollrente vor dem 65. Lebensjahr

Nicht geändert haben sich hingegen die Hinzuverdienstgrenzen bei der Altersvollrente vor dem 65. Lebensjahr. Bei dieser Rente können Sie bis zu 350,00 € hinzuverdienen, ohne dass dies zu einer Rentenkürzung führt.

Da oftmals die unterschiedlichen Hinzuverdienstgrenzen für Unsicherheiten sorgen, sollte man, bevor man einen zusätzlichen Verdienst z. B. durch Aufnahme einer Beschäftigung erzielt, sich die Werte schriftlich vom Rentenversicherungsträger geben lassen. Nur so kann man sicher gehen, dass eine rückwirkende Rentenkürzung mit einer entsprechenden Rückforderung vermieden wird.

Fragen und Hilfe

Ihr Rentenberater Helmut Göpfert steht Ihnen gerne in allen Angelegenheiten und Fragen der Gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Fragen Sie den Rentenspezialisten, der Sie auch in Widerspruchs- und Klageverfahren kompetent vertritt.

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