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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Befristung

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird grundsätzlich befristet

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.01.2007 (Az. L 21 R 375/05) entschieden, dass der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung grundsätzlich nur befristet zu gewähren ist.

Grundsätzliches

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 102 Abs. 2 SGB VI) werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann wiederholt werden. Allerdings können Renten auch unbefristet geleistet werden, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.

Urteil des Landessozialgerichts

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Klagefall die Befristung bestätigt. Bei der Klägerin ist das Leistungsvermögen im Erwerbsleben durch gutachterlich festgestellte Gesundheitsstörungen derart eingeschränkt, dass stärkere Lärmexpositionen wegen der bestehenden Verschlimmerungsgefahr vermieden werden müssen. Zusätzlich können keine Arbeiten auf Leitern und Gerüsten bzw. Arbeiten mit Absturzgefahr ausgeübt werden. Der Klägerin wurde daraufhin ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugesprochen.

Es wird jedoch aufgeführt, dass der Anspruch auf die Rente nur dann unbefristet besteht, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Dies war im zu beurteilenden Klagefall nicht zutreffend. Daher wurde die Rente befristet zuerkannt.

Beratung, Hilfe und Service Ihrer Rentenberatung Helmut Göpfert

Das Thema „Erwerbsminderungsrente“ ist alleine schon deshalb extrem wichtig, da hiervon meist die finanzielle Existenz abhängt. Hier ist es entscheidend, eine kompetente Beratung zu erhalten, da das Fachwissen des Rentenspezialisten in diesem Bereich immens wichtig ist.

Die Rentenberatung Helmut Göpfert hilft und berät Sie umfassend in allen Angelegenheiten einer Erwerbsminderungsrente – unabhängig von den Rentenversicherungsträgern. Als Beispiele sind hier zu nennen:

  • Beratung hinsichtlich des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente,
  • Antragstellung,
  • Durchführung von Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren,
  • Überprüfung der Festsetzung des Beginns der Rente,
  • Überprüfung der Rentenberechnung (Höhe der Rente),
  • u. s. w.

Für alle Fragen zu den Renten wegen Erwerbsminderung und zu allen Angelegenheit der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen Ihr Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung – Anruf genügt!

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