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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Wie die Rentenanpassung berechnet wird

Es gab viele Diskussionen über die Berechnung der Rentenerhöhung im Jahr 2008. Und tatsächlich sah es so aus, dass die derzeit 20 Millionen Rentner sich auch dieses Jahr mit einer geringen Rentenanpassung zufrieden geben müssen. Nachdem zum 01.07.2007 erstmals nach vier Jahren eine Anpassung der Renten um 0,54 Prozent erfolgte, war unter dem Gesichtspunkt des aktuellen Wirtschaftsaufschwungs den Rentnern nur eine niedrige Rentenanpassung wohl nicht zuzumuten.

In der Folge ging die Bundesregierung kurzerhand her und setzte den sogenannten Riester-Faktor in der Rentendynamisierungsformel einfach aus. Schlagworte wie „Rentenwillkür“, „Rentenbetrug“ oder „Rentenmanipulation“ beherrschen seitdem die Medien. Und statt einer Rentenanpassung von nur 0,46 Prozent können sich die Rentner nun über 1,1 Prozent freuen.

Die Rentenanpassungsformel

Jedes Jahr werden die gesetzlichen Renten zum 01. Juli nach einer gesetzlich verankerten Formel angepasst (dynamisiert). Lesen Sie hier – in vereinfachter Form – wie sich die Rentenanpassungen berechnen:

Lohnentwicklung

Jedes Jahr ermittelt das Statistische Bundesamt in Wiesbaden, in welchem Ausmaß sich die Löhne und Gehälter der Beschäftigten zwischen dem letzten (vergangenen) und dem vorletzten Jahr gesteigert haben. Im März 2008 stellte das Statistische Bundesamt eine Lohn- und Gehaltssteigerung von 2006 bis 2007 in Höhe von 1,4 Prozent fest. Dieser Prozentsatz dient als erste Rechengröße für die Berechnung, in welchem Ausmaß die Renten grundsätzlich angepasst werden sollen.

Jedoch fließen bei der Anpassungsformel noch weitere Faktoren mit ein, die den vom Statistischen Bundesamt berechneten Prozentsatz erhöhen bzw. dämpfen.

Beitragssatzentwicklung

Zum 01.01.2007 wurde der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung von 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent angehoben. Diese Anhebung – und somit Belastung der Beitragszahler – wird an die Rentner weitergegeben. Im Jahr 2008 hat dies ein Rentenminus von 0,51 Prozent zur Folge.

Riester-Faktor

Seit dem Jahr 2002 haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit eine zusätzliche private Altersvorsorge – die sogenannte „Riester-Rente“ – aufzubauen, die staatlich gefördert wird. Da die Arbeitnehmer durch den Finanzaufwand für die zusätzliche Altersvorsorge weniger Geld zur Verfügung haben, werden die Rentner auch an dieser Belastung der Arbeitnehmer rechnerisch beteiligt.

Durch den Riester-Faktor müsste die Rentenerhöhung um weitere 0,46 Prozentpunkte gesenkt werden.

Nachhaltigkeitsfaktor

Ein weiterer Faktor, der in die Rentendynamisierungsformel mit einfließt, ist der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser Faktor dient seit dem Jahr 2005 dazu, die demographische Entwicklung und die Arbeitsmarktsituation bei der Rentenanpassung zu berücksichtigen.

Wenn die Anzahl der Rentner stärker steigt als die Anzahl der Beschäftigten, reduziert dies den Dynamisierungssatz. Im umgekehrten Fall wird der Dynamisierungssatz erhöht. Im Jahr 2008 beträgt der Nachhaltigkeitsfaktor + 0,22 Prozentpunkte.

Rentenanpassung 2008

Nach der aktuellen Gesetzeslage wäre rein rechnerisch zum 01.07.2008 eine Rentendynamisierung lediglich in Höhe von 0,46 Prozent möglich gewesen. Durch die Aussetzung des Riester-Faktors ist jedoch eine um 0,64 Prozent stärkere Rentenanpassung möglich. Daher können sich die Rentner auf 1,1 Prozent mehr Rente zur Jahresmitte freuen.

Doch Vorsicht:

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird – ebenfalls zum 01.07.2008 – erhöht. Dadurch werden schon wieder 0,25 Prozent von der Rentenerhöhung „aufgezehrt“. Lesen Sie hierzu: Rentner haben durch Pflegereform wieder das Nachsehen.

Fazit

Sicherlich wird in nächster Zeit in den Medien noch heftig über die Aussetzung des Riester-Faktors und der damit stärkeren Rentenerhöhung diskutiert. Ob sich dies als Wahlgeschenk der Bundesregierung herausstellt, wird spätestens im Jahr 2009 nach der Bundestagswahl bekannt sein.

Beratung durch Rentenberater

Registrierte Rentenberater beraten in allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die von den Versicherungsträgern unabhängigen Spezialisten nehmen sich gerne Zeit für Ihr Anliegen und vertreten Sie auch kompetent in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche.

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