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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Recht

Kürzungen bei Erwerbsminderungsrenten weiterhin rechtsgültig

Im Mai 2006 hatte der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden, dass die von den Rentenversicherungsträgern angewandte Praxis, bei Renten wegen Erwerbsminderung einen Abschlag von 10,8 Prozent in Abzug zu bringen, nicht rechtmäßig ist. Seit diesem Urteil hoffen rund 1,2 Millionen Rentner darauf, eine höhere Rente ausgezahlt zu bekommen.

Rentenberatung-aktuell.de berichtete hier mehrfach:

Da die Rentenkassen das BSG-Urteil jedoch nicht in die Praxis umsetzten und eine gegenteilige Auffassung vertreten, werden weitere Fälle zum höchsten Sozialgericht gebracht, um auch von weiteren Senaten des BSG eine Entscheidung zu erlangen.

Senat beabsichtigt andere Entscheidung

Der 5a. Senat hat nun bekannt gegeben, dass er nicht an der Auffassung des 4. Senates vom 16.05.2006 festhalten möchte. Dies hätte zur Folge, dass damit die Praxis der Rentenversicherungsträger bestätigt wird und die Erwerbsminderungsrentner, deren Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr liegt, weiterhin Rentenabschläge akzeptieren müssen. Nach der ersten Begründung sieht der 5a. Senat eine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Berechnung der Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent.

Der Senat, der im Mail 2006 keine gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Rentenabschläge sah, ist aktuell nicht mehr für die Angelegenheiten der allgemeinen Rentenversicherung zuständig. Daher wurde zusätzlich der nun neu zuständige 13. Senat des BSG befragt, ob dieser an dem Urteil vom Mai 2006 festhält. Die Entscheidung hierüber bleibt abzuwarten.

Großer Senat beim Bundessozialgericht

Besteht weiterhin keine einheitliche Auffassung der BSG-Senate darüber, ob die Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrentner vor dem 60. Lebensjahr rechtmäßig sind, wird der Große Senat beim Bundessozialgericht eingeschaltet. Dieser entscheidet dann, ob die Auslegung der Rentenversicherungsträger korrekt ist oder die Rentenbescheide korrigiert werden müssen.

Tipp

So lange noch keine einheitliche Rechtsprechung erfolgt bzw. über die Rechtmäßigkeit der Rentenabschläge entschieden wurde, empfiehlt es sich, die Rentenbescheide (Renten wegen Erwerbsminderung) mit einem Widerspruch anzufechten. Hier können Ihnen kompetent Rentenberater weiterhelfen!

Hilfe und Beratung

Zu allen Fragen der Gesetzlichen Rentenversicherung stehen Ihnen gerichtlich zugelassene Rentenberater zur Verfügung. Diese gerichtlich geprüften Spezialisten helfen Ihnen in allen Angelegenheiten unabhängig von den Versicherungsträgern weiter und können Ihre Interessen und Leistungsansprüche in Widerspruchs- und Klageverfahren durchsetzen.

Kontaktieren Sie mit Ihrem Anliegen den Rentenberater Helmut Göpfert.

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