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Helmut Göpfert

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Arbeitsamt

Bundestag beschließt längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für Ältere

Trotz der Kritik der Oppositionsparteien FDP und Grüne hat der Bundestag am 25.01.2008 beschlossen, für über 50-Jährige die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I auszuweiten. Rückwirkend zum 01.01.2008 erhalten nun Arbeitslose ab einem Lebensalter von 50 Jahren länger Arbeitslosengeld.

Längere Bezugsdauer

Die maximale Bezugsdauer für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren wurde auf 15 Monate angehoben. Das Recht entsteht jedoch nur, wenn eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten vorhanden ist.

Für Arbeitslose ab einem Alter von 55 Jahren verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld auf 18 Monate. Auch hier ist eine Mindest-Vorversicherungszeit erforderlich. Für die Erfüllung der Vorversicherungszeit müssen 36 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vor Beginn der Arbeitslosigkeit nachgewiesen werden.

Ab einem Alter von 58 Jahren verlängert sich der Arbeitslosengeld-Anspruch sogar auf 24 Monate. Hierfür ist dann eine Vorversicherungszeit von 48 Monaten erforderlich.

Weniger Abschläge durch späteren Rentenbeginn

Ein bedeutender Pluspunkt der Ausweitung des Arbeitslosengeld-Anspruchs ist, dass evtl. Lücken zwischen dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bis zum frühestmöglichen Beginn einer Altersrente geschlossen bzw. minimiert werden.

Ein weiterer Vorteil, dass ein längerer Bezug von Arbeitslosengeld bestehen kann, ist, dass eine Altersrente, auf die ggf. schon ein Anspruch besteht, später in Anspruch genommen werden kann. Damit verringern sich die Rentenabschläge, die der Rentenversicherungsträger mit 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme vornimmt. Somit erhalten die Betroffenen „lebenslang“ eine höhere Rente, denn die Rentenabschläge bleiben auf Dauer bestehen.

Keine Zwangsverrentung

Ebenfalls hat sich heute (25.01.2008) der Bundestag gegen eine Zwangsverrentung ausgesprochen und dies per Gesetz fixiert. So können Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht mehr vor Vollendung des 63. Lebensjahres in die Zwangs-Rente „geschickt“ werden. Damit hat der Gesetzgeber ein deutliches Zeichen gesetzt, dass auch hier die „lebenslangen“ Rentenabschläge aufgrund der Frühverrentung unzumutbar sind. Mit dieser sogenannten „63er-Regelung“ werden die Rentenabschläge vorerst auf maximal 7,2 Prozent begrenzt.

Bundesrat muss noch zustimmen

Den Beschlüssen des Bundestages muss nun noch der Bundesrat zustimmen und werden dann mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger – voraussichtlich Anfang März 2008 - in Kraft treten. Hier sind jedoch keine Hürden mehr zu erwarten, die die Beschlüsse des Bundestages wieder rückgängig machen.

Ihre Fragen

Zu allen Fragen der Gesetzlichen Rentenversicherung stehen Ihnen gerichtlich zugelassene und geprüfte Rentenberater zur Verfügung. Die von den Versicherungsträgern unabhängigen Spezialisten stehen Ihnen für Ihr individuelles Anliegen mit Rat und Tat zur Seite. Ebenfalls unterstützen Sie Rentenberater in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Widerspruchs- und Klageverfahren (vor den Sozial- und Landessozialgerichten).

Stellen Sie hier Ihre Fragen an die Rentenberater Herrn Helmut Göpfert und Herrn Marcus Kleinlein.

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