Rente

Möglichkeiten des gleitenden Ausstiegs aus dem Arbeitsleben

Das Renteneintrittsalter wird von derzeit 65 auf 67 Jahre angehoben und die Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz ist nur noch bis zum Jahr 2009 möglich. Doch damit gehören noch nicht sämtliche Möglichkeiten, einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in die Rente zu gestalten, der Vergangenheit an.

Lesen Sie hier, wie ein gleitender Übergang in die Rente weiterhin möglich ist und wie Sie schon heute die notwendigen Vorkehrungen treffen können.

Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung

Für die Gesetzliche Rentenversicherung hat die Anhebung des Regeleintrittsalters zum Ziel, Kosten einzusparen. Das bedeutet, dass hier durch die Versicherten anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen bzw. realisiert werden müssen, wenn die Rente schon früher in Anspruch genommen wird.

Vorgezogene Rente bereits ab 63 Jahren

Die Altersrente für langjährig Versicherte bietet Versicherten die Möglichkeit, weiterhin bereits mit 63 Jahren in die Rente zu gehen. Allerdings sind hier Rentenabschläge von bis zu 14,4 Prozent (0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat) in Kauf zu nehmen.

Teilrente

Die Teilrente bietet eine zusätzliche Alternative, obwohl diese in der Bevölkerung nicht besondert beliebt ist. In Deutschland nehmen die Teilrente lediglich ca. 4.000 Versicherte in Anspruch.

Die Teilrente beträgt entweder ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der eigentlichen Altersrente, deren Anteil sich der Versicherte selbst auswählen kann. Wird diese Teilrente in Anspruch genommen, kann nebenbei noch hinzuverdient werden. Der mögliche Hinzuverdienst wird anhand des bisherigen Rentenversicherungsverlaufs individuell errechnet.

Bei der Inanspruchnahme der Teilrente werden jedoch ebenfalls Rentenabschläge aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme in Abzug gebracht. Wird neben der Teilrente dann noch ein Einkommen erzielt, müssen aus dem Rentenanteil, der daraus aufgebaut wird, jedoch keine Rentenabschläge mehr hingenommen werden. Wird über den Zeitpunkt der Regelaltersrente noch weiterhin ein Arbeitsentgelt erzielt, honorieren dies die Rentenkassen sogar mit einem Rentenzuschlag von 0,5% je Monat.

Die Kombination von Teilrente und Altersteilzeit ist auch über das Jahr 2009 möglich. Jedoch entfällt dann die staatliche Förderung, die jetzt Arbeitgeber honoriert, die ihren Beschäftigten Altersteilzeit anbieten. Ebenfalls entfällt dann die Pflicht der Arbeitgeber, die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung für den Arbeitnehmer aufzustocken, damit die späteren Renteneinbußen nicht zu hoch ausfallen. Auf freiwilliger Basis ist diese jedoch weiterhin möglich.

Zusätzliche Beitragsentrichtung

Einmalzahlung

Um die Rentenabschläge – die aufgrund eines vorzeitigen Beginns einer  vollen Altersrente oder auch einer Teilrente entstehen – auszugleichen, besteht die Möglichkeit einen einmaligen Betrag an die Rentenkasse zu überweisen. Hier handelt es sich jedoch um relativ hohe Beträge (meist im fünfstelligen Bereich). Sollten Sie diese Möglichkeit in Erwägung ziehen, sollte Ihnen ein neutraler und gerichtlich zugelassener Rentenberater vorab ein Rentengutachten erstellen. Hier ist für Sie die Relation eines zusätzlichen Beitrages ersichtlich und dient als Entscheidungsgrundlage.

Laufende Sonderbeiträge

Wird ein möglicher Rentenfall schon zeitig geplant, besteht die Möglichkeit die Rentenabschläge durch laufende zusätzliche Beitragszahlungen zu neutralisieren. Das bedeutet in der Praxis, dass monatlich zusätzliche Sonderbeiträge (also Beiträge, die zusätzlich zu den Beiträgen aus dem Arbeitsentgelt entrichtet werden) zur Rentenkasse entrichtet werden.

Auch für diese Variante stehen Ihnen Rentenberater für eine Beratung zur Verfügung.

Private Altersvorsorge

Planen Sie, dass Sie bereits eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen und damit Rentenabschläge in Kauf nehmen, kann diese Rentenminderung über eine zusätzliche private Altersvorsorge „aufgefangen“ werden. Hierfür gibt es einige Möglichkeiten, die anhand der individuellen Gegebenheiten und Planungen, realisiert werden können. Hier bietet sich beispielsweise die Riester Rente, die Rürup Rente, die betriebliche Altersvorsorge oder die Zeitwertkonten an.

In diesem Fall ist es wichtig, dass das Rentenkonto – also das Konto, das der Rentenversicherungsträger führt und aus dem Ihre spätere Rente berechnet wird – geklärt ist. Dies sollte durch spezialisierte Fachleute im Rahmen einer Kontenklärung erfolgen.

Aufbauend auf ein geklärtes Rentenkonto können alle Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge in Erwägung gezogen werden. Hierbei ist zu beachten, dass evtl. Ereignisse, die in Zukunft vorkommen können, bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Der Staat fördert die Altersvorsorge mit Zuschüssen oder Steuererleichterungen (Vorsorgeaufwendungen).

Hinweis

Ab dem Jahr 2012 wird eine neue Altersrente, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eingeführt. Diese Altersrente kann dann bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres beansprucht werden, sofern dann eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt wird.

Ihre neutralen und kompetenten Berater

Für den Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen der gerichtlich zugelassene und gerichtlich geprüfte Rentenberater Helmut Göpfert zur Verfügung. Von der Beratung bis hin zur Erstellung von Rentengutachten stehen Ihnen die Spezialisten mit Rat und Tat zur Seite.

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