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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rentner

Jahresendprämie - wie es in der Praxis aussehen kann

Die DDR-Jahresendprämie ist derzeit in aller Munde und in der Presse wird viel darüber berichtet.

Beigefügt finden Sie die Äußerung und Aussagen eines Betroffenen und Lesers der Internetseite https://Rentenberatung-aktuell.de. Der Schreiber war mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme einverstanden, die Sie hier lesen können und sicherlich die Meinung vieler Betroffener widerspiegelt.


Guten Tag verehrter Herr Göpfert,

in der Freien Presse des Regierungsbezirkes Chemnitz wurde heute ein Beitrag "Prämie nicht gleich Prämie" den Lesern zugeführt. Und sicherlich werden es vor allem diejenigen Leser sein, welche sowohl schon Bestandsrenter (wie ich seit 2005 selbst auch) oder Neurentner sind, die mit großem Interesse den praktischen Fortgang / die Umsetzung des Urteils: B 4 RS 4/06 des BSG verfolgen. Fragen und immer wieder Fragen untereinander oder in Foren stellen. Denn, das Urteil selbst, ich habe erst vor nur wenigen Minuten sämtliche numerisch datierte Absätze durchgesehen, lässt zum Ende hin die praktische Seite - ich erinnere an RN: 42 über die "objektive Beweislast" für den Anlass/Grund und vor allem Zufluss der Jahresendprämie - eher scheitern als einen Beitrag zur Verbesserung der Rente zu.

1. Nehmen wir Ihren Beitrag

"DDR-Jahresendprämien werden berücksichtigt - Überprüfungsantrag für Bestandsrentner" auf Ihrer WebSite. Dort weisen Sie vorsorglich und für meine Begriffe fair darauf hin, dass ein Antrag auf Besserung der Rente durchaus - infolge vorhergehender evtl. höherer Bewertung - auch nach hinten losgehen kann mit dem Fazit: Kürzung der bisherigen Rente etc. Ganz toll!

2. Wir schreiben beinahe Ende 2007

und nehmen diese Message des BSG in uns auf - gleichwohl entsteht sofort die Frage, wie die objektive Beweislast bei z.B. technischen und in den damaligen VEB`s tätigen Hochschulkadern nach diesem bereits verflossenem Zeithorizont erfolgen soll bzw. könnte. Das ist für meine Begriffe beinahe unmöglich, denn Zertifikate incl. der Prämiengelder - welche es damals hierzu gab und ich selbst als Gleicher unter Gleichen unseren KollegInnen überreichen durfte - sind nicht mehr körperlich an Bord. WAS also tun?

Sind sich die Richter, welche durchaus in diesem Verfahren eine sachlich akzeptable Entscheidungsbegründung herbeigeführt haben, in diesem Punkte wirklich der "objektiven Beweislast"-Not der allein Ingenieurskader bewusst? Oder soll dieses Entscheidungswerk nur virtuell sein?! Wir haben ja schon ausreichend Mogelpackungen ... Am Ende sind die Pädagogen fein heraus, da steht der Staat in seiner überbaulichen Mannigfaltigjkeit hilfreich zur Seite!! Für mich bis jetzt ein Paradoxon.

Ergänzung:

Ich habe persönlich mit der damaligen BfA im Rahmen meiner 2000/2001 vorgenommenen Versicherungsverlauf-Abgleichungen die schlimmsten Erfahrungen machen müssen. Bis hin zum Betrug! Es sagt schon sehr viel aus, wenn sich der Chef der SG-Stelle damals in einem Telefongespräch persönlich bei mir entschuldigte und um Gutmachung für erfolgte Manipulationen bemühte. Genau 2001 hatte ich dieses jetzige Problem bereits mit der BfA thematisiert und auf Klärung gedrängt, weil ich der Überzeugung war und bin, dass eine JEP Bestandteil des Arbeitseinkommens war und ist. Mein damaliger Job als ger.best.Liquidator ließ dazu keine weitere Power mehr zu. Umso mehr freue ich mich für den Kollegen ob dieses - für uns DDR-ler - "erstrittenen" Sieges nach sieben Jahren Kampf.

Ich bin juristisch belastet und kann dies gut einordnen.

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