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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rente wird oft nicht richtig berechnet

Mindestens jede vierte Beschwerde berechtigt

Die gerichtlich zugelassenen Rentenberater und die Presse weisen kontinuierlich darauf hin, dass jeder Rentenbescheid geprüft werden sollte. Ein blindes Vertrauen auf die Berechnungen der Rentenkassen kann finanzielle Folgen haben.

Nun liegt eine gesonderte Auswertung der Rentenversicherungsträger vor – und das Ergebnis ist erschreckend. Insgesamt wurden in den Kalenderjahren 2003 bis 2006 870.547 Widersprüche gegen Rentenbescheide eingelegt. In 216.964 Fällen musste die Rentenkasse dem Widerspruch abhelfen, da die Beschwerde berechtigt war.

Am 13.11.2007 brachte die BILD-Zeitung einen Artikel über die Zahlen heraus und schilderte unter anderem, dass rentenrechtliche Zeiten von den Rentenkassen vorschnell gar nicht oder zu niedrig bewertet werden.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund dementierte umgehend die Aussage und rechtfertigt sich in diesem Punkt damit, dass die Versicherten notwendige Nachweise, die erst im Widerspruchsverfahren nachgereicht werden, bis zur Rentenberechnung gar nicht vorgelegt wurden.

6,36 Millionen Rentenbescheide

Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund am 13.11.2007 ebenfalls mitteilte, wurden in den Jahren 2003 bis 2006 insgesamt 6,36 Millionen Rentenbescheide erlassen. In drei Prozent der Fälle wurden Widersprüche zu Gunsten des Rentners entschieden.

Nur Ihre Rente zählt!

Egal, aus welchem Grund und in welcher Anzahl von der Rentenkasse Widersprüche gegen Rentenbescheiden abgeholfen wird oder nicht – jeder kann davon betroffen sein, einen fehlerhaften Bescheid zu erhalten. Was nutzt es Ihnen, wenn ein Großteil der erlassenen Rentenbescheide gemäß dem geltenden Recht erlassen wurde und in Ihrem Rentenbescheid steckt der Fehler mit finanziellen Nachteilen?

Tipp

Ihr Rentenbescheid sollte durch unabhängige und und nach dem RDG registrierte Rentenberater – die sich laut dem Deutschen Bundestag insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten (s. Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980) als unentbehrlich erwiesen haben – geprüft werden. Nur dann können Sie sicher sein, dass Ihre Rentenhöhe korrekt berechnet wurde und finanzielle Nachteile bzw. eine rechtlich zu niedrig berechnete Rente vermieden wird.

Hinweis

Rentenberater sind gerichtlich geprüfte und zugelassene Spezialisten, die unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten. Sie stehen unter der Aufsicht des Präsidenten des zuständigen Amts- bzw. Landgerichts und vertreten ausschließlich die Interessen Ihrer Mandanten!

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