Rentenbescheid

Was tun bei falschen Rentenbescheiden?

Viele erwarten ihn schon sehnsüchtig – den Rentenbescheid. Endlich ist das Arbeitsleben zu Ende und man kann in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Der Bescheid des Rentenversicherungsträgers gibt jedem (angehenden) Rentner also das schwarz auf weiß, worauf er sich schon das ganze Berufsleben freut.

Doch der Rentenbescheid besteht nicht nur aus einem Blatt! Vielmehr ist der Bescheid umfangreich und die Berechnungen sind für einen Laien sowieso nicht nachvollziehbar oder gar manuell nachzurechnen.

Rentenberechnung umfangreich und kompliziert

So werden bei der Berechnung des Rentenbetrages Entgeltpunkte für Beitragszeiten, für beitragsfreie Zeiten und für beitragsgeminderte Zeiten aufgelistet. Daneben werden noch Rentenabschläge oder vielleicht sogar Rentenzuschläge berücksichtigt und diverse Vergleichsberechnungen und so weiter angestellt.

Rente wird lebenslang gezahlt

Durch die Presse wird regelmäßig berichtet, dass jeder dritte Rentenbescheid lückenhaft ist und empfohlen wird, die Überprüfung durch neutrale und von den Versicherungsträgern unabhängigen Stellen in Anspruch zu nehmen.

Die Rente wird schließlich nicht nur für wenige Monate gezahlt, sondern über einen langen Zeitraum; die Altersrenten sogar lebenslänglich.

Hilfe durch Rentenberater

Registrierte Rentenberater sind Experten in Sachen Rente und prüfen Rentenbescheide. So wird geprüft, ob alle rentenrechtlichen Zeiten im Rentenversicherungsverlauf gespeichert und richtig bewertet sind, der richtige Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt wird und so weiter.

Sicherheit für Sie

Ist Ihr Rentenbescheid geprüft, haben Sie die Sicherheit, dass Sie auch die Rente erhalten, die Ihnen zusteht. Sollte der Rentenbescheid fehler- oder lückenhaft sein, kann ein falscher Bescheid durch einen Rentenberater im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens korrigiert werden. Sollte der Bescheid über einen Widerspruch angefochten werden, hat man hierzu in der Regel einen Monat (nach Zustellung des Bescheides) Zeit.

Tipp

Kontaktieren Sie einen nach dem RDG registrierten Rentenberater, sobald Sie Ihren Rentenbescheid erhalten haben. Dieser kann die Prüfung – ohne dass dies für Sie mit große Mühen und Aufwand verbunden ist – kompetent vornehmen. In der Regel kann der Bescheid per Fax, per E-Mail oder in Kopie einem Rentenberater zur Verfügung gestellt werden – für Sie also absolut unbürokratisch!

Hilfe und Beratung

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen der Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung. Von der Beratung bis zur Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren erhalten Sie durch den Experten Unterstützung.

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