Rentenerhöhung 2015

Zum 01.07.2015 erhalten Rentner eine kräftige Erhöhung

Im Jahr 2015 können sich die etwa 20,5 Millionen Rentner über eine kräftige Rentenerhöhung freuen. Zum 01.07.2015 steigen die Renten im Westen (alte Bundesländer) um 2,1 Prozent, im Osten (neue Bundesländer) um 2,5 Prozent.

Durch die Rentenerhöhung steigt der aktuelle Rentenwert – also der betragsmäßige Wert eines Entgeltpunktes – von 28,61 Euro im Westen auf 29,21 Euro und von 26,39 Euro im Osten auf 27,05 Euro.

Die Höhe der Rentenerhöhung 2015 kann nun mitgeteilt werden, nachdem sämtliche maßgebliche Daten für die Anpassung der gesetzlichen Renten vorliegen. Aufgrund der niedrigen Inflationsrate kommt es bei den Rentner durch die Rentenerhöhung zu einer spürbaren Verbesserung des Realeinkommens.

Kräftige Rentenerhöhung prognostiziert

Eine kräftige Rentenerhöhung zum 01.07.2015 wurde bereits im Jahr 2013 prognostiziert. Damals gingen die Vorausberechnungen und Annahmen sogar von einer noch kräftigeren Anhebung der Renten aus.

Die Rentenerhöhung 2015 ist auf die günstige Entwicklung der Löhne und Gehälter zurückzuführen, welche ein maßgeblicher Faktor in der Berechnungsformel zur Anpassung der gesetzlichen Renten ist. Die Lohnsteigerung betrug im Westen 2,08 Prozent und im Osten 2,5 Prozent. Rentendämpfend hat sich ein statistischer Einmaleffekt mit etwa einen Prozentpunkt ausgewirkt. In der Beschäftigungsstatistik musste eine Revision dahingehend vorgenommen werden, dass in die Statistik bestimmte Beschäftigte im Niedriglohnbereich aufgenommen werden mussten.

Alle Rentner erhalten zur Jahresmitte eine schriftliche Mitteilung von der zuständigen Rentenkasse, mit der die individuelle neue Rentenhöhe ab Juli 2015 mitgeteilt wird.

Wurde Ihre Rente korrekt berechnet?

Rentenberechnungen sind äußerst komplex. Schon allein der Rentenbescheid, mit dem die umfangreiche Berechnung der Rente mitgeteilt wird, hat einen Umfang von etwa 20 bis 30 Seiten. Die Berechnung kann von den Betroffenen ohne fremde Hilfe nachgeprüft werden. Die komplexe Rentenberechnung bringt es mit sich, dass etwa ein Drittel aller Rentenbescheide falsch bzw. fehlerhaft berechnet wurden. Daher empfiehlt es sich, den Rentenbescheid durch einen nach dem RDG registrierten Rentenberater überprüfen zu lassen. Dieser prüft die Berechnung der Rente unabhängig von der Rentenkasse und sorgt dafür, dass durch eine evtl. Falschberechnung keine finanziellen Nachteile bzw. ein unnötiger Rentenverlust entstehen.

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