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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rentenerhöhung

Rentenanpassung zum 01.07.2014

Zum 01.07.2014 werden die gesetzlichen Renten wieder dynamisiert/erhöht. Nach dem Beschluss des Bundesrates vom 30.04.2014 und der Bekanntgabe durch das Bundesarbeitsministerium werden die Renten zur Jahresmitte 2014 in den alten Bundesländern um 1,67 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,53 Prozent angehoben.

Durch die Rentenerhöhung gilt ab dem 01.07.2014 ein aktueller Rentenwert von 28,61 Euro in den alten und von 26,39 Euro in den neuen Bundesländern. Der aktuelle Rentenwert sagt aus, welchen Wert ein Entgeltpunkt hat.

Stärkerer Rentenanstieg im Osten

Der Anpassungssatz in den neuen Bundesländern liegt deutlich über dem Anpassungssatz in den alten Bundesländern. Dass sich die Rentnerinnen und Rentner im Osten auf eine stärkere Rentenanpassung freuen dürfen, ist auf zwei Faktoren zurückzuführen.

Die Lohn- und Gehaltssteigerungen, welche ein wesentlicher Faktor in der jährlichen Rentenanpassungsformel sind, lagen im Osten um 4,32 Prozent, während der Westen nur 1,5 Prozent vorzuweisen hatte. Durch diese unterschiedlichen Steigerungswerte profitieren die Rentner bereits von einer von Grund auf höheren Rentenanpassung.

Ein weiterer Grund ist der Nachholfaktor. Dieser wirkt sich im Jahr 2014 nochmals dämpfend auf die Rentenerhöhung im Westen aus. Eine im Jahr 2010 grundsätzlich erforderliche Rentenminderung wurde aufgrund einer Schutzklausel ausgesetzt. Die Rentner bekamen damit ihre bisherige Rentenhöhe weiterhin, allerdings muss diese ausgesetzte Rentenminderung in den Folgejahren wieder angespart werden. In den alten Bundesländern war die Einsparung bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen; in den neuen Bundesländern mindert diese im Jahr 2014 nochmals die Rentenerhöhung. Ohne diesen Nachholfaktor wäre grundsätzlich eine Rentenerhöhung in den alten Bundesländern in Höhe von 2,13 Prozent möglich gewesen.

Rentenkassen informieren individuell

Wie sich die Rentenerhöhungen individuell bei jedem einzelnen Rentner auswirken, teilen die Rentenversicherungsträger ihren Versicherten mit. In diesen Mitteilungen wird die neue Brutto-Rente für die Zeit ab Juli 2014 ausgewiesen.

Von der Brutto-Rente müssen dann noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgebracht werden. Während sich der Rentenversicherungsträger bei den Beiträge zur Krankenversicherung (insgesamt 15,5 Prozent) mit 7,3 Prozent beteiligt, müssen die Pflegeversicherungsbeiträge (2,05 Prozent/2,30 Prozent für Kinderlose) alleine getragen werden.

Bildnachweis: © by Dariusz T. Oczkowicz, ars digital media services

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