Rentenerhöhung

Rentenanpassung zum 01.07.2013

Am 20.03.2013 teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Höhe der Rentenanpassung im Jahr 2013 mit. Demnach steigen in den alten Bundesländern die Rentenbezüge zum 01.07.2013 um 0,25 Prozentpunkte. In den neuen Bundesländern können sich die Rentenbezieher über eine kräftige Rentenerhöhung von 3,29 Prozentpunkten freuen.

Mit der Rentenanpassung steigt ab Juli 2013 der aktuelle Rentenwert – dies ist der Wert eines Entgeltpunktes – in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) von derzeit 28,07 Euro auf 28,14 Euro; in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) steigt der aktuelle Rentenwert von derzeit 24,92 Euro auf 25,74 Euro.

Deutlicher Unterschied

In diesem Jahr gibt es hinsichtlich der unterschiedlichen Anpassungen in den alten und neuen Bundesländern gravierende Unterschiede. Diese deutlich unterschiedlichen Rentenanpassungen (0,25 Prozent in den alten Bundesländern und 3,29 Prozent in den neuen Bundesländern) ist auf zwei Faktoren zurückzuführen.

Der erste Faktor ist der Anstieg der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter. Diese spielen bei der Berechnung der Rentenerhöhung eine bedeutende Rolle und sind im Jahr 2011 im Vergleich zum Jahr 2010 in den neuen Bundesländern deutlich stärker angestiegen als in den alten Bundesländern. Während in den alten Bundesländern eine Lohnsteigerung von 1,50 Prozent errechnet wurde, erreichten die neuen Bundesländer eine Lohnsteigerung von 4,32 Prozent.

Der zweite Faktor sind die Auswirkungen der Rentengarantieklausel. Im Jahr 2010 hätten die Renten rein rechnerisch gemindert werden müssen. Die Rentengarantieklausel (s. auch: Keine Rentenkürzung 2010 dank Schutzklausel) verhinderte jedoch eine Rentenreduzierung. Diese durch die Rentengarantieklausel unterbliebene Rentenkürzung wird bzw. wurde jedoch mit den folgenden Rentenerhöhungen wieder eingespart. Während in den neuen Bundesländern im Jahr 2012 diese Einsparung vollständig abgeschlossen war, macht sich diese in diesem Jahr (2013) bei den Rentenanpassungen in den alten Bundesländern nochmals bemerkbar. Durch die Berücksichtigung der Rentengarantieklausel im Jahr 2013 vermindert sich der Ausgleichsbedarf in den alten Bundesländern um 0,46 Prozentpunkte.

Durch die deutlich stärkere Rentenerhöhung im Osten im Vergleich zum Westen gleichen sich die Rentenwerte in beiden Rechtskreisen stärker an. Während gegenwärtig der Rentenwert in den neuen Bundesländern 88,8 Prozent des Rentenwertes in den alten Bundesländern ist, steigt der Wert ab Juli 2013 auf 91,5 Prozent an. Damit kommt die Angleichung der Renten in den neuen und alten Bundesländern in diesem Jahr einen wichtigen Schritt voran.

Rentenbescheidprüfung

Über die Rentenerhöhungen zum 01.07.2013 werden die Rentner von ihrer zuständigen Rentenkasse schriftlich informiert. Dabei werden die einmal errechneten Rentenwerte um den Prozentsatz der Rentenanpassung erhöht. Erhöht wird hier immer der Brutto-Rentenbetrag, aus dem dann im Regelfall noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden.

An der ursprünglichen Rentenberechnung – also der Ermittlung der Entgeltpunkte, welche für die Rentenhöhe schlussendlich maßgebend sind – ändert sich nichts mehr. Daher sollten Rentenbescheide, mit denen eine Rente bewilligt wurde, von einer unabhängigen Stelle auf deren rechtliche Richtigkeit geprüft werden. Hierfür stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung, die unabhängig von den Rentenversicherungsträgern arbeiten.

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