Rentenbescheid

Nettorente verringert sich ab Januar 2013

Ab Januar 2013 wird sich zwar nicht die Brutto-Rente ändern, dennoch erhalten Rentner ab dem neuen Jahr eine geringere Rente überwiesen. Dies liegt an der Erhöhung des Beitragssatzes zur Sozialen Pflegeversicherung. Aufgrund des Pflege-Neuausrichtungsgesetztes, welche erweiterte und erhöhte Leistungen vor allem für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz vorsieht, wurde der Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Dies schlägt sich auf die Rentenzahlungen nieder.

Hintergrund

Rentner müssen den Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung vollständig alleine aufbringen. Anders als beim Beitrag zur Krankenversicherung beteiligt sich die Rentenkasse am Pflegeversicherungsbeitrag nicht.

Bislang betrug der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,95 Prozent bzw. für Kinderlose (mit dem zusätzlichen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent) 2,2 Prozent. Ab Januar 2013 liegt der Beitragssatz bei 2,05 Prozent bzw. für Kinderlose bei 2,3 Prozent.

Der erhöhte Beitrag zur Pflegeversicherung wird von den Rentenkassen direkt von der Rente einbehalten und abgeführt. Ein gesonderter Bescheid wird hier von den Rentenkassen nicht verschickt. Die Rentner erhalten jedoch aufgrund des geänderten bzw. erhöhten Beitragssatzes auf dem Kontoauszug der Bank einen zusätzlichen Vermerk.

Bei einer Brutto-Rente von 1.000 Euro monatlich beträgt die Mehrbelastung 1,00 Euro. Aufgrund der doch nur geringen Beitragssatzerhöhung wird sich nur eine geringe Beitragsmehrbelastung bemerkbar machen und eine niedrigere Rentenzahlung zur Folge haben.

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz

Auch wenn die Beitragssatzerhöhung für die Rentner nur eine geringe Mehrbelastung bedeutet, verfügt die Soziale Pflegeversicherung insgesamt im Jahr 2013 über Mehreinnahmen im Umfang von etwa 1,1 Milliarden Euro. Mit diesen Mehreinnahmen werden Leistungsverbesserungen finanziert. So erhalten ab Januar 2013 beispielsweise Versicherte, deren Alltagskompetenz eingeschränkt ist, auch dann Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung), wenn keine Einstufung in eine Pflegestufe erfolgen kann. Versicherte in den Pflegestufen I und II profitieren bei einer zusätzlich eingeschränkten Alltagskompetenz von deutlich erhöhten Leistungsbeträgen. Welche Änderungen sich aufgrund des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes konkret ergeben, können Sie unter Übersicht der Änderungen aufgrund des PNG nachlesen.

Beratung im Bereich der Sozialversicherung

Für eine Beratung im Bereich der Sozialversicherung stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Die Rentenberater können im Bereich der Gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Unfallversicherung kompetent weiterhelfen und führen die Beratung – unabhängig von den Versicherungsträgern – ausschließlich im Interesse ihrer Mandanten durch.

Die registrierten Rentenberater vertreten ihre Mandanten auch in Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche. Kontaktieren Sie daher mit Ihrem Anliegen die Rentenberatung Helmut Göpfert oder die Rentenberaterkanzlei Kleinlein & Partner.

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