Sparschwein

Wieder wurden Renten falsch berechnet

Im aktuellen Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamts (BVA) für das Jahr 2011 werden wieder Rentenfalschberechnungen bei den Rentenversicherungsträgern bemängelt. Speziell geht es hier um Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Im Rahmen der Aufsichtsprüfungen wurde festgestellt, dass bei den Hinterbliebenenrenten die Kinderzuschläge nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden. Ein weiterer Punkt, der in der Rentenberechnung bemängelt wurde, ist die teilweise falsche Berücksichtigung von Berufsausbildungszeiten.

Die fehlerhaften Rentenbescheide wurden zwar zwischenzeitlich korrigiert, allerdings sollten Rentenbescheide immer von einem registrierten Rentenberater - die unabhängig von den Rentenkassen arbeiten - rechtlich überprüft werden. Aufgrund der aufgedeckten fehlerhaften Berechnungen kommen die Rentner, bei denen der Kinderzuschlag bei den Hinterbliebenenrenten nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurde, in den Genuss einer durchschnittlich 57,28 Euro höheren monatlichen Rente. Die Fehlbeträge bei den nicht bzw. nicht korrekt berücksichtigten Berufsausbildungszeiten machten im Schnitt eine um 2,80 Euro zu niedrig berechnete Rente aus. Da das Bundesversicherungsamt lediglich die Aufsicht der Deutschen Rentenversicherung Bund und Knappschaft-Bahn-See ist, betrifft das aktuelle Prüfergebnis lediglich 10,5 Millionen Rentnern. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass auch die Fehler bei den insgesamt 14 Regionalträgern passiert sind.

Insgesamt wurden den betroffenen Rentnern Rentenleistungen einschließlich Zinsen in Höhe von 2,9 Millionen Euro nachgezahlt.

Kindererziehungszeiten

Die Witwen- und Witwerrenten wurden für alle Todesfälle ab dem 01.01.2002 von 60 Prozent auf 55 Prozent reduziert. Zum Ausgleich der reduzierten Hinterbliebenenrente wurde zeitgleich ein Kinderzuschlag eingeführt, mit dem der Gesetzgeber die Rentenminderung für die Versicherten ausgleichen möchte, die Kinder erzogen haben. Der Kinderzuschlag beträgt für die ersten 36 Kalendermonate der Erziehungszeit 0,1010 Entgeltpunkte und für die darüber hinausgehenden Monate 0,0505 Entgeltpunkte. Näheres kann unter: Zuschlag bei Witwen- und Witwerrenten nachgelesen werden.

Berufsausbildungszeiten

Bemängelt wurde im Rahmen der Prüfung auch, dass im Wesentlichen im letzten Jahr der Berufsausbildung das Arbeitsentgelt nicht korrekt aufgeteilt wurde. Zwischenzeitlich hat die Rentenversicherung die Rentenbescheide aufgegriffen und überprüft und die entsprechenden Falschberechnungen korrigiert.

Rentenbescheid überprüfen lassen

Alle Rentenbescheide sollten, nachdem diese von der Rentenkasse erstellt wurden, einer umfangreichen Prüfung unterzogen werden. Hierfür sind registrierte Rentenberater die richtigen Ansprechpartner, die die Rentenbescheide eingehend prüfen und evtl. Fehler dann auch in einem Widerspruchsverfahren korrigieren lassen können.

Kontaktieren Sie daher einen Rentenberater zur Überprüfung Ihres Rentenbescheides!

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