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Helmut Göpfert

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Rentenerhöhung 2012

Kräftige Rentenerhöhung zum 01.07.2012

Die mehr als 20 Millionen Rentenbezieher dürfen sich auf eine kräftige Rentenerhöhung zum 01.07.2012 freuen. Die Renten steigen nämlich ab Juli 2012 um 2,18 Prozent in den alten Bundesländern und um 2,26 Prozent in den neuen Bundesländern. Der aktuelle Rentenwert steigt mit dieser Rentenerhöhung von 27,47 Euro auf 28,07 Euro in den alten und von 24,37 Euro auf 24,92 Euro in den neuen Bundesländern.

Auch wenn Hochrechnungen zufolge Ende 2011 noch von einer noch deutlicheren Rentenerhöhung ausgegangen wurde - hier wurden 2,3 Prozent im Westen und 3,2 Prozent im Osten prophezeit - steigen die Renten nun für die Rentner mit 2,18 Prozent bzw.2,26 Prozent in einem sehr erfreulichen Umfang. Die Rentenerhöhung ist vor allem auf die kräftige Steigerung der Löhne und Gehälter im Jahr 2011 zurückzuführen. Hier wurde eine Lohn-/Gehaltssteigerung von 2,95 Prozent in den alten und 2,28 Prozent in den neuen Bundesländern erzielt.

Dämpfung der Rentensteigerung zum 01.07.2012

Die Rentensteigerung zum 01.07.2012 würde noch deutlicher ausfallen, würde diese nicht durch Ausgleichsbedarf aufgrund nicht erfolgter Rentenkürzungen und den Riester-Faktor gedämpft.

Im Jahr 2010 wäre es theoretisch zu einer Minusanpassung der Renten, also zu einer Rentenkürzung, gekommen. Die sogenannte Rentengarantieklausel verhinderte eine Rentenkürzung. Die nicht durchgeführten Rentenkürzungen werden nun mit den Rentenerhöhungen der folgenden Jahre wieder "eingespart". Damit fällt die grundsätzlich mögliche Rentenerhöhung im Jahr 2012 auch entsprechend geringer aus. Die rechnerisch mögliche Rentenerhöhung wird halbiert. Rein rechnerisch würde sich eine Rentenanpassung von 4,40 Prozent in den alten und von 3,73 Prozent in den neuen Bundesländern ergeben. Da der Ausgleichsbedarf aufgrund der Rentengarantieklausel im Westen noch bei 2,85 Prozent und im Osten noch bei 1,43 Prozent liegt, wird die grundsätzlich mögliche Rentenerhöhung in den alten Bundesländern vermindert. Mit der Rentenerhöhung im Jahr 2012 wurde der Ausgleichsbedarf damit in den neuen Bundesländern komplett abgebaut (künftige Rentenerhöhungen müssen daher aufgrund der Rentengarantieklausel nicht mehr gemindert werden).

Der Riester-Faktor mindert/dämpft im Jahr 2012 die Rentenerhöhung. Mit dem Riester-Faktor werden die Belastungen der Beitragszahler/Beschäftigten im Hinblick auf den Aufbau der privaten Altersvorsorge abgebildet. Im Jahr 2012 wirkt sich der Riester-Faktor (aufgrund der nächsten Stufe der "Riester-Treppe") mit 0,65 Prozentpunkten aus.

Der Nachhaltigkeitsfaktor, welcher der Veränderung des Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern Rechnung trägt, wirkt sich im Jahr 2012 mit 2,09 Prozent rentensteigernd aus.

Fazit

Die gesetzlichen Renten steigen zum 01. Juli 2012 in den alten Bundesländern um 2,18 Prozent (aktueller Rentenwert West beträgt ab Juli 2012 28,07 Euro) und in den neuen Bundesländern um 2,26 Prozent (aktueller Rentenwert Ost beträgt ab Juli 2012 24,92 Euro).

Tipp - Rentenbescheide überprüfen lassen

Rentenbescheide, die die gesetzlichen Rentenkassen erlassen, sollten unbedingt von einem registrierten Rentenberater überprüft werden. Nur dadurch haben die Rentner die Gewissheit, dass die Rente korrekt berechnet wurde und keine finanziellen Nachteile in Kauf genommen werden müssen. Die registrierten Rentenberater arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern und vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten.

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