Kombi-Rente

Kombi-Rente soll noch vor Bundestagswahl starten

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Kombi-Rente, welche noch vor der Bundestagswahl im Jahr 2013 eingeführt werden soll. Sämtliche Reformvorhaben werden aktuell im sogenannten „Rentendialog“ diskutiert. Geht es nach den Aussagen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), werden die Vorschläge der gesetzlichen Regelungen, mit denen eine Kombi-Rente umgesetzt werden soll, noch vor der Sommerpause 2012 ausgearbeitet und vorgelegt.

Mit der Kombi-Rente soll der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente flexibler gestaltet werden können. Dabei soll die Möglichkeit geschaffen werden, anstelle einer Vollrente eine Teilrente zu beziehen, damit neben dem Teil-Rentenbezug noch eine Teilzeitarbeit ausgeübt werden kann. Dieses Ziel soll vor allem durch eine Reform bei den Hinzuverdienstgrenzen erreicht werden. Die derzeitige Regelung der Hinzuverdienstgrenzen soll daher Anfang, spätestens Mitte 2013 flexibilisiert werden.

Nachdem die gesetzlichen Regelungen für die Altersteilzeitarbeit entfallen sind, ist ein wesentlicher Baustein für den flexiblen Übergang von der aktiven Arbeitsphase in den Ruhestand weggefallen. Zwar sehen die jetzigen gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bereits die Möglichkeit einer Teilrente vor. Das heißt, es wird zunächst nur eine Altersrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln einer Vollrente bezogen und daneben noch eine Tätigkeit ausgeübt. Diese Variante ist jedoch aufgrund der strengen Regelungen in Bezug auf die Hinzuverdienstgrenzen nicht lukrativ.

Herbert Rische, der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, begrüßte das Vorhaben der Bundesregierung, eine Kombi-Rente einzuführen. Damit wird der Übergang in die Rente attraktiver gestaltet und die Teilrente neben einer Teilzeitbeschäftigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessanter. Ein wesentlicher positiver Baustein an der Kombi-Rente ist, dass dies weder den Rentner noch den Beitragszahler etwas kostet.

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Autor: Daniela Plankl

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