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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Fax: 09127-90 41 86

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Witwe

Anhebung der Altersgrenze bei Witwen- und Witwerrenten

Die große Witwenrente bzw. Witwerrente kann derzeit nur dann beansprucht werden, wenn die Witwe bzw. der Witwer unter anderem das 45. Lebensjahr vollendet hat (s. Witwenrente / Witwerrente).

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, mit dem die Altersrente künftig grds. erst mit 67 Jahren (s. Rente erst mit 67 Jahren!) abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann, wird auch die Altersgrenze für die große Witwen-/Witwerrente (Vollendung des 45. Lebensjahres) entsprechend schrittweise auf das 47. Lebensjahr angehoben.

In welchen Schritten dies erfolgt, können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen:

Anhebung der Altersgrenze für die große Witwenrente / Witwerrente

Todesjahr des Versicherten Anhebung um Monate auf Alter
im Kalenderjahr   Jahr    Monat   
2012 1 45 1
2013 2 45 2
2014 3 45 3
2015 4 45 4
2016 5 45 5
2017 6 45 6
2018 7 45 7
2019 8 45 8
2020 9 45 9
2021 10 45 10
2022 11 45 11
2023 12 46 0
2024 14 46 2
2025 16 46 4
2026 18 46 6
2027 20 46 8
2028 22 46 10
ab 2029 24 47 0

Hilfe und Beratung

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen der Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren.

Empfehlenswert ist auch, den Rentenbescheid über die Witwen-/Witwerrente durch einen Rentenberater überprüfen zu lassen – s. hierzu Jeder dritte Rentenbescheid ist lückenhaft

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