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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rentenerhöhung

DRV fordert ausreichende Vorlaufzeit

Die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung werden immer zum 01. Juli eines Jahres dynamisiert. Die Deutsche Rentenversicherung fordert nun, dass die konkreten Dynamisierungssätze rechtzeitig bekannt sein müssen. Die Rentenversicherungsträger haben in einer Stellungnahme, die sie für ein Gesetzespaket der Bundesregierung abgegeben haben, gefordert, dass die Rentenerhöhungen spätestens drei Monate im Voraus bekannt sein sollten. Das bedeutet, dass bereits Anfang April eines Jahres Gewissheit über den Dynamisierungsfaktor bestehen sollte, damit die erforderlichen Vorarbeiten, die bei den Rentenkassen mit einer Rentenerhöhung verbunden sind, zeitnah erledigt werden können. Zu diesen Vorarbeiten zählt unter anderem die rechtzeitige Information der etwa 20 Millionen Rentenbezieher.

Rentenanpassung 2012 bei etwa 2,4 Prozent

Zwischenzeitlich sprechen die Hochrechnungen dafür, dass sich die Rentenbezieher im Jahr 2012 auf deutlich höhere Renten freuen dürfen. So nimmt man derzeit an, dass sich die Altersbezüge zum 01.07.2012 um etwa 2,4 Prozentpunkte erhöhen können, auch wenn die Deutsche Rentenversicherung sogar eine Steigerung von 3,2 Prozentpunkten für Realistisch hält. Die endgültigen Zahlen und der definitive Prozentsatz der Rentenerhöhung sind allerdings erst dann bekannt, wenn die Jahreszahlen über die Lohnentwicklung vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden vorgelegt werden. Dies wird im Frühjahr 2012 der Fall sein.

Die grundsätzlich mögliche Rentenerhöhung wird aufgrund einer Schutzklausel wieder reduziert und damit nicht eins zu eins an die Rentenbezieher weitergegeben. Im Jahr 2010 wären die Renten grundsätzlich aufgrund einer negativen Entwicklung gesunken. Eine Schutzklausel – die sogenannte Rentengarantieklausel – verhinderte jedoch eine negative Rentenanpassung. Diese unterbliebene Rentenkürzung wird mit den künftigen Rentenerhöhungen wieder „eingespart“, sodass die Rentenerhöhung nicht in dem Umfang ausfällt, wie sie theoretisch – also ohne die unterbliebene Rentenminderung im Jahr 2010 – möglich wäre.

Hinsichtlich der Kalenderjahre, in denen es zu einer Nullanpassung der Renten kommt, fordern die Rentenversicherungsträger, dass es keine Anpassungsmitteilungen mehr geben soll. Damit wird ein überflüssiger Verwaltungs- und Kostenaufwand vermieden, so die Ansicht der Rentenversicherungsträger. Rentner erhalten derzeit von ihrer Rentenkasse Post, mit der sie über die Rentenerhöhung und die neuen Brutto- und Netto-Werte informiert werden. Dies ist auch in den Jahren der Fall, in denen es zu keinen Anpassungen kommt und die bisherigen Rentenhöhen weiter gelten.

Immer mehr Bezieher der Grundsicherung

Obwohl im Jahr 2012 wieder mit einer etwas üppigeren Rentenerhöhung zu rechnen ist und auch im Jahr 2011 die Renten um knapp einen Prozentpunkt (0,99 Prozent) gestiegen sind, vermeldet das Statistische Bundesamt eine steigende Anzahl von Grundsicherungs-Beziehern. Im Vergleich zum Jahr 2009 ist die Zahl der Bezieher der Grundsicherung im Jahr 2010 um 4,3 Prozent gestiegen.

Registrierte Rentenberater

Haben Sie Fragen rund um die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung? Dann kontaktieren Sie mit Ihrem Anliegen die registrierten Rentenberater Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein, die Ihnen kompetent und unabhängig von den Versicherungsträgern zur Verfügung stehen.

Die Rentenberater prüfen auch die Rentenbescheide der Gesetzlichen Rentenversicherung, ob diese korrekt berechnet wurden (s. Jeder dritte Rentenbescheid ist falsch).

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