Freibetrag

Freibeträge haben sich ab 01.07.2011 erhöht

Zum 01.07.2011 wurden die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung erhöht. Sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern erhalten die Rentner ab Juli 2011 eine um 0,99 Prozentpunkte höhere Rente.

Aufgrund der Rentenerhöhung hat sich keine Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen ergeben, die die Altersrentner vor Beginn der Regelaltersgrenze (also die Altersfrührentner) beachten müssen. Die Hinzuverdienstgrenzen gelten immer für ein Kalenderjahr, also vom 01.01. bis 31.12.2011. Die für das Kalenderjahr 2011 geltenden Hinzuverdienstgrenzen für Altersfrührentner können unter: Hinzuverdienstgrenzen Altersfrührentner 2011 nachgelesen werden. Generell gilt in diesem Zusammenhang, dass Altersfrührentner monatlich bis zu 400,00 Euro hinzuverdienen dürfen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Die Grenze von 400,00 Euro monatlich darf zwei Mal jährlich bis zum Doppelten – also bis 800,00 Euro monatlich – überschritten werden. Werden diese Grenzen mit dem Einkommen überschritten, kommt es zu einer Rentenkürzung; die dann relevanten Hinzuverdienstgrenzen werden individuell anhand des Rentenversicherungsverlaufs errechnet.

Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten

Sofern ein Bezieher einer Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente) bzw. einer Erziehungsrente Einkommen erzielt, ist dieses bei der Rente anzurechnen. Das bedeutet, dass die Rente entweder gekürzt oder gar nicht mehr ausgezahlt werden kann. Das anzurechnende Einkommen wird allerdings um einen sogenannten „Freibetrag“ gekürzt. Der Freibetrag beträgt bei einer Witwenrente, Witwerrente und Erziehungsrente das 26,4fache des aktuellen Rentenwertes und bei Waisenrenten das 17,6fache des aktuellen Rentenwertes.

Da eine Dynamisierung durch Erhöhung des aktuellen Rentenwertes umgesetzt wird, ergeben sich bei den Hinterbliebenenrenten aufgrund der Rentenerhöhung zum 01.07.2011 auch ab Juli 2011 höhere Freibeträge.

Die monatlichen Freibeträge, also die Beträge, um die das erzielte Einkommen gemindert wird, betragen ab Juli 2011 bei den Witwen- und Witwerrenten und Erziehungsrenten

  • in den alten Bundesländern: (26,4 x 27,47 Euro =) 725,21 Euro
  • in den neuen Bundesländern: (26,4 x 24,37 Euro =) 643,37 Euro

und bei den Waisenrenten

  • in den alten Bundesländern: (17,6 x 27,47 Euro =) 483,47 Euro
  • in den neuen Bundesländern: (17,6 x 24,37 Euro =) 428,91 Euro

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