Rentenerhöhung 2011

Renten werden zum 01.07.2011 um 0,99 Prozent erhöht

Die etwa 20 Millionen Rentner können sich ab 01.07.2011 über etwas höhere Rentenbezüge freuen. Wie das Bundessozialministerium am 15.03.2011 mitteilte, werden sich die gesetzlichen Altersbezüge im Juli 2011 um knapp einen Prozentpunkt – genau: 0,99 Prozent – erhöhen.

Als Grundlage zur Errechnung der Rentendynamisierungen wird immer die Entwicklung der Löhne und Gehälter herangezogen. Nachdem diese sich gut entwickelt haben, kommt es in diesem Jahr zu einer Rentenerhöhung. Die Löhne haben sich in den alten Bundesländern um 3,10 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,55 Prozent erhöht. Rein rechnerisch würde die Rentenerhöhung in diesem Jahr deutlicher ausfallen, wären da nicht drei Dämpungsfaktoren, welche dafür sorgen, dass „nur“ knapp ein Prozent bei den Rentnern auch tatsächlich ankommt.

Die Dämpfungsfaktoren

In die komplizierte Rentenformel, mit der die jährliche Rentenerhöhung / Rentendynamisierung errechnet wird, sind Dämpfungsfaktoren eingebaut. Einer dieser Faktoren ist der Riesterfaktor, der sich in diesem Jahr mit 0,64 Prozentpunkten auswirkt. Der Riesterfaktor sorgt dafür, dass für die Arbeitnehmer ein Ausgleich erfolgt, der durch die finanziellen Belastungen aufgrund der privaten Altersvorsorge – der Riester-Rente – entsteht.

Ein weiterer Faktor ist er Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser Faktor wirkt sich im Jahr 2011 mit 0,46 Prozentpunkten aus. Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde im Jahr 2005 eingeführt und dient dazu, die Arbeitsmarktsituation und die demographische Entwicklung bei der Rentendynamisierung zu berücksichtigen.

Der dritte Dämpfungsfaktor ist der Nachholfaktor. Rein rechnerisch wäre es im Jahr 2010 zu einer Minusanpassung – also zu einer Rentenkürzung – gekommen. Die Rentner haben durch die Rentengarantieklausel allerdings ihre bisherige Rente in unveränderter Höhe weiter erhalten. Die in den letzten Jahren unterbliebenen Minusanpassungen werden in den folgenden Jahren wieder nachgeholt. Durch die Rentengarantieklausel entstand in den alten Bundesländern ein Ausgleichsbedarf von 3,81 Prozentpunkten und in den neuen Bundesländern von 1,83 Prozentpunkten. Grundsätzlich würden die Renten damit in den neuen Bundesländern nur um 0,71 Prozent erhöht werden können. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen die Renten in den neuen Bundesländern jedoch nicht weniger steigen als in den alten Bundesländern. In der Folge werden die Renten in den alten und den neuen Bundesländern damit zum 01.07.2011 um 0,99 Prozent erhöht.

Rentner erhalten Mitteilung

Die Rentner werden von den Rentenkassen zur Jahresmitte wieder eine Mitteilung erhalten, aus denen die neuen Zahlbeträge hervorgehen. Dynamisiert wird immer die Brutto-Rente, von der dann noch Beiträge – im Regelfall die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und Sozialen Pflegeversicherung – entrichtet werden müssen.

Bildnachweis: © Thomas Reimer - Fotolia

Lesen Sie auch: