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Rentenerhöhung

Im Jahr 2011 werden Renten eventuell wieder erhöht

Nachdem die mehr als 20 Millionen Rentner in Deutschland im Jahr 2010 eine Nullrunde hinnehmen mussten, zeichnet sich für das Jahr 2011 eine positive Entwicklung ab. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden errechnete eine Lohn- und Gehaltssteigerung im zweiten Quartal 2010 von real 2,3 Prozentpunkten. Eine Steigerung in diesem Ausmaß hat es seit dem Jahr 2007 nicht mehr gegeben. Während die Kurzarbeit – vor allem im Vorjahr – zu einem Minus bei den Löhnen und Gehältern führte, hat die starke Abnahme der Kurzarbeit nun positive Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsentwicklung.

Sogar Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, blickt positiv auf das Jahr 2011, was die Rentenerhöhungen anbelangt. Aller Voraussicht nach tragen die Lohnentwicklung, die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die Anzahl der Beschäftigten dazu bei, dass man für das Jahr 2011 von einer Rentenanpassung reden könne. Wie hoch eine mögliche Rentenerhöhung tatsächlich ausfallen wird, kann aktuell noch nicht gesagt werden. Hierzu fehlen die entsprechenden Daten. Speziell die für die Berechnung einer Rentenerhöhung erforderlichen Daten liegen erst im März 2011 vor. Der Altersvorsorge-Experte Bert Rürup und Wirtschaftsforschungsinstitute hatten allerdings schon von einer Rentenerhöhung im Umfang von etwa 0,56 Prozentpunkten gesprochen.

Rentengarantieklausel vermindert Rentenerhöhung

Kommt es im Jahr 2011 tatsächlich zu einer Rentenerhöhung, wird diese aufgrund der Rentengarantieklausel nur in vermindertem Umfang an die Rentner weitergegeben. Rein rechnerisch hätten die gesetzlichen Renten aufgrund der schlechten Entwicklung im Jahr 2010 gekürzt werden müssen. Da der Gesetzgeber den Rentnerinnen und Rentnern keine Rentenkürzung zumuten wollte, wurde die Rentengarantieklausel verabschiedet. Diese gewährleistet, dass die Renten in unverminderter Höhe weitergezahlt werden und zwar auch dann, wenn es rein rechnerisch zu einer Rentenkürzung kommen sollte. Dieses Szenario wäre im Jahr 2010 eingetreten. Die zum 01.07.2010 aufgrund der Rentengarantieklausel unterbliebene Rentenkürzung wird mit den künftigen Rentenerhöhungen wieder „eingespart“, sodass die Rentenerhöhung zum 01.07.2011 nicht in voller Höhe an die Rentnerinnen und Rentner weitergegeben wird.

Im Jahr 2009 kam es zu einer relativ hohen Rentenerhöhung. Dies kam unter anderem dadurch, dass der Riester-Faktor, welcher sich dämpfend auf die Rentenanpassung auswirkt, für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt wurde. Diese unterbliebenen Rentendämpfungen werden im Jahr 2012 und 2013 nachgeholt, weshalb in diesen Jahren ebenfalls eine nur gekürzte Rentenerhöhung erfolgt, sofern diese überhaupt möglich ist.

Autor: Daniela Plankl

Bildnachweis: ©Iris Muecke

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