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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Anspruch auf Mütterrente auch ohne Beitragszahlung
Rentenanspruch

Neue Mütterrente kann auch Rentenanspruch begründen

Zum 01.07.2014 hat der Gesetzgeber mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz die sogenannte Mütterrente eingeführt. Hierbei handelt es sich um keine eigene Rentenart bzw. Altersrente. Mit der Mütterrente werden jedoch die Zeiten der Kindererziehung stärker honoriert. Betroffen sind alle Mütter, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren wurden. Der Anspruch auf die Mütterrente besteht auch ohne einer geleisteten Beitragszahlung.

Während Mütter, deren Kinder ab 01.01.1992 geboren wurden, insgesamt drei Entgeltpunkte gutgeschrieben bekommen, haben Mütter, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren wurden, bislang nur einen Entgeltpunkt erhalten. Diese Ungleichbehandlung wurde ab Juli ...

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Rentenerhöhung

Rentenanpassung zum 01.07.2014

Zum 01.07.2014 werden die gesetzlichen Renten wieder dynamisiert/erhöht. Nach dem Beschluss des Bundesrates vom 30.04.2014 und der Bekanntgabe durch das Bundesarbeitsministerium werden die Renten zur Jahresmitte 2014 in den alten Bundesländern um 1,67 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,53 Prozent angehoben.

Durch die Rentenerhöhung gilt ab dem 01.07.2014 ein aktueller Rentenwert von 28,61 Euro in den alten und von 26,39 Euro in den neuen ...

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Koch

Sozialgericht Gießen vom 26.02.2014, Az. S 4 R 158/12

Ist die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten gemindert, sehen die Leistungsvorschriften der Gesetzlichen Rentenversicherung die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente vor. Doch auch in dem Fall, dass eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinne vorliegt, gibt es Ausschlussgründe für eine Genehmigung wie ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 26.02.2014 (Az. S 4 R 158/12) zeigt. In dem Urteil mussten die Richter über ...

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Bundessozialgericht

Bundessozialgericht vom 09.10.2012, Az. B 5 R 8/12 R

Mit Urteil vom 09.10.2012 hatte das Bundessozialgericht den Hinzuverdienst bzw. die Bewertung eines Arbeitseinkommens und Rückforderung einer Rente zu beurteilen, wenn ein Steuerbescheid später eingereicht wird.

In dem Verfahren ging es darum zu beurteilen ob die Rückforderung einer vollen Erwerbsminderungsrente rechtmäßig war, weil die Hinzuverdienstgrenze überschritten wurde (Az. B 5 R 8/12 R).

Zum Fall

Der zuständige ...

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Hinzuverdienstgrenzen

Die Hinzuverdienstgrenzen für das Jahr 2014

Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) oder Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) müssen Hinzuverdienstgrenzen beachten. Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, kann der Rentenanspruch entweder komplett entfallen oder die Rentenzahlung erfolgt nur noch in geminderter Höhe.

Die folgenden Hinzuverdienstgrenzen für das Kalenderjahr 2014 betreffen die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten. Dies sind Renten, welche nach dem ...

Weiterlesen: Hinzuverdienstgrenzen BU- und EU-Rentner 2014

Hinzuverdienstgrenzen

Erwerbsminderungsrenten und Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2014

Renten wegen Erwerbsminderung können von der Gesetzlichen Rentenversicherung – sofern sämtliche Voraussetzungen vorliegen – nur dann gewährt werden, wenn gesetzlich definierte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Das heißt, dass die zuständige Rentenkasse bei einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüft, ob es zu einer Rentenkürzung oder sogar zum vollständigen Entfall der Rentenzahlung kommt, sofern ...

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