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Rentenberater
Helmut Göpfert

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D-90614 Ammerdorf

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Hinzuverdienstgrenzen BU- und EU-Renten 2016
Hinzuverdienstgrenzen

Hinzuverdienstgrenzen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten 2016

Beziehen Versicherte eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, müssen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Ansonsten entfällt der Rentenanspruch oder die Rente wird nur noch gekürzt ausgezahlt. Die Hinzuverdienstgrenzen ändern sich immer zum Jahresbeginn und haben sich daher auch zum 01.01.2016 wieder erhöht. In den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) kommt es auch zum 01.07.2016 wieder zu einer Änderung der Hinzuverdienstgrenzen.

Bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit und der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit handelt es sich jeweils um eine Rente, welche nach dem bis 31.12.2000 geltenden Rentenrecht bewilligt wurde. Seit dem Jahr 2001 sieht ...

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Hinzuverdienstgrenzen

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2016

Erhält ein Versicherter von der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen, wird geprüft ob die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden und damit die Rente in voller Höhe zur Auszahlung kommen kann. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen kann die Rente nur noch gekürzt gezahlt werden.

Die Hinzuverdienstgrenzen haben sich im Januar 2016 erhöht, da in der Berechnungsformel die monatliche ...

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Hinzuverdienstgrenzen

Erhöhte Hinzuverdienstgrenzen für Altersfrührentner 2016

Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen, müssen Hinzuverdienstgrenzen beachten. Diese Hinzuverdienstgrenzen haben sich auch im Jahr 2016 wieder erhöht, in den neuen Bundesländern kommt aus auch zum 01.07.2016 (aufgrund der Änderung des aktuellen Rentenwertes) zu einer Änderung der Hinzuverdienstgrenzen.

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze müssen keine Hinzuverdienstgrenzen mehr beachtet werden ...

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Altersteilzeitarbeit

Die Auswirkungen der Rente mit 63 auf Altersteilzeitbeschäftigungen

Zum 01.07.2014 hat der Gesetzgeber die Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ für bestimmte Geburtsjahrgänge auf das 63. Lebensjahr herabgesetzt. Die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952 können die Altersrente damit bereits ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei beanspruchen. Ab dem Geburtsjahrgang 1953 wird die Altersgrenze allerdings wieder schrittweise ...

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Verkehrsunfall

Urteil Hessisches Landessozialgericht vom 20.11.2014, Az. L 5 R 129/14

Weil der Rentenfall wegen der Verübung einer Straftat eingetreten war, wurde einem Kläger die Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit durch das Hessische Landessozialgericht versagt.

Versicherte, die wegen einer Behinderung oder Krankheit erwerbsgemindert ist, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Landessozialgericht Hessen war jedoch in seiner Entscheidung vom ...

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Arbeitsamt

Landessozialgericht bestätigt Zwangsrente

Sofern Versicherte einen Anspruch auf eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente haben, müssen sie diesen Anspruch auch realisieren, sofern es sich um Empfänger von Hartz IV handelt. Um eine vorzeitige Inanspruchnahme handelt es sich dann, wenn diese vor Erreichen der Regelaltersrente beansprucht wird. Hier müssen im Regelfall Rentenabschläge in Kauf genommen werden; die Abschläge belaufen sich auf 0,3 Prozent je Monat der vorzeitigen ...

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