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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Rente wegen Erwerbsminderung nur bei Erfüllung der Wartezeit
Zeit

Beschluss Landessozialgericht Bayern vom 05.03.2007, L 16 B 346/06 PKH

Das Landessozialgericht Bayern hat mit Beschluss vom 05.03.2007 (Az. L 16 B 346/06 PKH) bestätigt, dass die Versagung eines Antrags auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung rechtmäßig ist, wenn die erforderliche Wartezeit von 60 Pflichtbeitragsmonaten nicht erfüllt ist.

Hintergrund

Eine Voraussetzung für die Gewährung einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ist, dass der Versicherte vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre bzw. 60 Kalendermonate.

Klagegegenstand

Der Kläger hatte beim Rentenversicherungsträger eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt ...

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Halbwaisenrente

Wegfall der Halbwaisenrente bei längerer Ausbildungsplatzsuche

Ein Anspruch auf eine Halbwaisenrente besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine (Halb-)Waisenrente auch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres geleistet werden, z. B. wenn die/der Anspruchsberechtigte sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet – s. hierzu auch Waisenrente.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg musste nun über einen Fall entscheiden ...

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Altersteilzeit

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit war und ist eine willkommene Gelegenheit, einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in die Rente zu haben.

Inhalt der Altersteilzeitarbeit

Eine Altersteilzeit muss mindestens zwei und darf längstens zehn Jahre dauern. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die vor der Altersteilzeit mindestens 1.080 Tage in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben und ungekündigt sind.

Bei Beginn der Altersteilzeit muss der Arbeitnehmer ...

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Rente

Schrittweise Anhebung der Altersrente

Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Regelaltersrente vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung der Altersgrenze hat auch Auswirkungen auf die Altersrente für langjährig Versicherte.

Vorzeitige Inanspruchnahme weiterhin ab 63 möglich

Die Altersrente für langjährig Versicherte wird in Zukunft weiterhin mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich sein. Jedoch ist dies dann ...

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Rente

Schrittweise Erhöhung der Altersgrenze


Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente angehoben (s. Rente erst mit 67 Jahren! ). Gleichzeitig wird auch die Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhöht.

Lesen Sie hier, welche Auswirkungen sich konkret ergeben!

Keine Anhebung

Folgende Versicherte sind von der Anhebung der Altersgrenze nicht betroffen:

Versicherte, die am 01.01.2007 als Schwerbehinderte anerkannt ...

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Nothochzeit

Nothochzeit schließt Witwenrente aus

Nach dem Tod des versicherten Ehegatten besteht in der Regel ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente – siehe Witwenrente/Witwerrente.

Doch Witwen bzw. Witwer haben nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich keinen Anspruch, wenn die Ehe mit dem versicherten Verstorbenen nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder ...

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