Rentenauskunft

Versicherte sind angehalten, Rentenkonto zu klären

Ab einem Alter von 27 Jahren erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte vom Rentenversicherungsträger eine Renteninformation. Mit dieser Information teilt die Rentenkasse den aktuellen Stand des Versicherungskontos mit. Später wird dabei auch ein Auszug mit den bisher gespeicherten Versichertenzeiten beigefügt. Dieser Auszug ist enorm wichtig und sollte umgehend geprüft werden.

Meist findet die Information gerade bei jüngeren Versicherten nicht die nötige Aufmerksamkeit, da die spätere Rente noch so weit entfernt scheint. Doch eine Klärung des Versicherungskonto sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Registrierte Rentenberater raten dringend, das Rentenversicherungskonto auf dem Laufenden zu halten.

Ein Grund, weshalb eine Kontenklärung bei festgestellten Lücken, unverzüglich eingeleitet werden sollte, ist, dass entsprechende Nachweise aus der nahen Vergangenheit schneller auffindbar sind. Die Praxis zeigt, dass – sofern es um Jahre, wenn nicht sogar um Jahrzehnte zurückliegende Lücken geht - die Nachweisführung erhebliche Probleme verursacht. Teilweise ist eine Nachweisführung gar nicht mehr möglich.

Offensichtliche Fehler

In den Rentenversicherungskonten sind meist Schulzeiten (ab dem vollendeten 17. Lebensjahr), Ausbildungszeiten oder Auslandszeiten nur unzureichend gespeichert. Auch in der Erfassung passieren leicht Fehler. So wird aus einem Jahresarbeitsverdienst von 53.000 Euro auch schnell einmal ein Verdienst von 35.000 Euro. Lücken und Fehler, die bares Geld wert sind und einfach und schnell behoben werden können. Fehlende Versicherungszeiten können sich auch durch eine falsche Erfassung der Daten ergeben. So kann aus dem 10.1. leicht der 01.10. erfasst werden. Wenn hier erst nach Jahrzehnten eine Bereinigung erfolgt, ist dies meist nicht mehr nachvollziehbar.

Altersvorsorge muss geplant werden können

Ein ordentlicher Rentenversicherungsverlauf ist schon aufgrund der Notwendigkeit, die spätere Altersvorsorge zu planen, nötig. Nur wenn alle rentenrechtlichen Zeiten im Rentenkonto abgespeichert sind, kann eine Hochrechnung darüber erfolgen, mit welcher Rente bzw. mit welchen Lücken man im Rentenalter rechnen muss. Hier empfiehlt es sich, ein Rentengutachten durch einen Rentenberater, der unabhängig von den Rentenversicherungsträgern arbeitet, zu beauftragen. Ein Rentengutachten dient dann als Grundlage, gezielt die zusätzliche private Altersvorsorge zu planen.

Fragen Sie Rentenberater

Die registrierten Rentenberater Herr Helmut Göpfert und Herr Marcus Kleinlein beraten und informieren Sie umfassend über die Rentenauskünfte und helfen bei der Klärung Ihres Rentenversicherungskontos.

Kontaktieren Sie die Rentenberater aber auch in allen anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Rente auf den Gebieten der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung.

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