Jahresmeldung prüfen

Jahresmeldung für 2008 auf Richtigkeit überprüfen

Bis spätestens 30.04.2009 müssen die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer eine Jahresmeldung für das Jahr 2008 abgeben. Damit wird der Verdienst – das rentenversicherungspflichte Arbeitsentgelt – vom 01.01.2008 bzw. vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bis zum 31.12.2008 dem Rentenversicherungsträger übermittelt. Dies erfolgt über die so genannte Jahresmeldung. Von der Jahresmeldung erhalten die Arbeitnehmer eine Kopie vom Arbeitgeber ausgehändigt.

Das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, welches der Arbeitgeber dem Rentenversicherungsträger meldet, wird im Rentenkonto abgespeichert und hieraus später einmal die Rente errechnet. Daher hat eine Jahresmeldung eine hohe finanzielle Bedeutung und ist von den Arbeitnehmern auf Richtigkeit zu überprüfen.

Jahresmeldungen kontrollieren

Arbeitnehmer sollten die „Grunddaten“ überprüfen – zum Beispiel ober der Name und der Vorname, das Geburtsdatum und vor allem die Rentenversicherungsnummer korrekt abgespeichert sind. Wichtig ist aber vor allen Dingen, dass das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt korrekt ausgewiesen ist. Dieses kann mit den einzelnen Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigungen nachgeprüft werden. Meistens erhält die Dezemberabrechnung bereits die kumulierten Jahreswerte. Sehr schnell schleicht sich beispielsweise im Jahresentgelt ein Zahlendreher ein. So können aus einem rentenversicherungspflichtigen Brutto-Entgelt von z. B. 42.000 Euro schnell einmal 24.000 Euro werden. Finanzielle Nachteile bei der späteren Rente sind die Konsequenz.

Sollten Unstimmigkeiten auf der Jahresmeldung festgestellt werden, empfiehlt es sich, direkt den Arbeitgeber darauf anzusprechen, damit dieser die Jahresmeldung korrigiert.

Relevant für Altersvorsorge

Dass das Rentenkonto beim Rentenversicherungsträger lückenlos und korrekt geführt wird, ist auch für die spätere Altersvorsorge relevant. Rentenberater können durch Erstellung eines Rentengutachtens, welches verschiedene Fallkonstellationen unterstellt, die spätere Rente individuell hochrechnen. Hierdurch kann gezielt eine private Altersvorsorge aufgebaut werden.

Für die Erstellung eines Rentengutachtens stehen nach dem RDG registrierte Rentenberater zur Verfügung. Um die Altersvorsorge entsprechend der individuellen Gegebenheiten zu gestalten, stehen von den Versicherungsträgern unabhängige Versicherungsmakler zur Verfügung.

Fragen Sie den Rentenberater Helmut Göpfert im Zusammenhang mit der Erstellung eines Rentengutachtens.

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