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Helmut Göpfert

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Minijobber

Weiter steigende Anzahl der Minijobber, die aufstocken

Bereits im Jahr 2008 hat die Minijob-Zentrale vermeldet, dass immer mehr geringfügig Beschäftigte (Minijobber) die Rentenversicherungsbeiträge aufstocken, um einen vollen Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Rentenversicherung zu erlangen. Das ist das Ergebnis des Vierteljahresberichts der Minijob-Zentral, welches am 10.02.2009 veröffentlicht wurde.

Minijobber sind Arbeitnehmer, die einen monatlichen Verdienst erzielen, der 400 Euro im Monat nicht überschreitet. Diese Arbeitnehmer sind aufgrund der Beschäftigung, des so genannten Minijobs, auch nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nur der Arbeitgeber ist verpflichtet, Pauschbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung abzuführen.

Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

Der Gesetzgeber räumt den Minijobbern allerdings die Möglichkeit ein, auf die Versicherungsfreiheit in der Gesetzlichen Rentenversicherung zu verzichten. Macht der Minijobber von diesem Recht Gebrauch, müssen von ihm die Beiträge aus einem Beitragssatz zwischen dem „normalen“ Rentenversicherungsbeitrag und dem Pauschbetrag von 15 Prozent getragen werden.

Da aktuell der Beitragssatz in der Rentenversicherung bei 19,9 Prozentpunkten liegt, hat der Minijobber, der aufstockt, zusätzliche Beiträge aus seinem Entgelt in Höhe von 4,9 Prozentpunkten zu tragen. Bei einem Verdienst von 400 Euro beträgt die zusätzliche Beitragslast daher 19,60 Euro im Monat. Ist das Arbeitsentgelt geringer, ist die zusätzliche Beitragslast auch entsprechend niedriger.

Zu beachten dabei ist – falls das Entgelt weniger als 155 Euro im Monat beträgt – dass dann die Beiträge zur Rentenversicherung aus mindestens 155 Euro errechnet werden. Daher ergibt sich eine andere Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, denn der Arbeitgeber leistet „nur“ aus dem tatsächlich erzielten Entgelt den Pauschbetrag von 15 Prozent.

Mehr „Aufstocker“

Wie aus dem aktuellen Vierteljahresbericht hervorgeht, machen vom dem Recht des Aufstockens weitere 10.000 Minijobber Gebrauch. Insgesamt stocken damit zirka 280.000 geringfügig Beschäftigte den Rentenversicherungsbeitrag auf.

Vorteil des Aufstockens ist, dass dadurch ein voller Rentenversicherungsschutz erreicht wird und somit auch die Möglichkeit besteht, die entsprechende Wartezeit zu erfüllen, die zum Beispiel für eine Rehabilitationsmaßnahme erforderlich ist. Auch bei der späteren Rente wird diese Zeit höher bewertet und lässt die Brutto-Rente höher ausfallen.

Anzahl der Minijobber relativ konstant

Der Vierteljahresbericht bestätigt auch, dass die Anzahl der geringfügig Beschäftigten relativ stabil ist. Im dritten Quartal des Jahres 2008 gab es zirka 6,8 Millionen Minijobber. Damit wurde ein Zuwachs von 3,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet. Mit zirka 6,7 Millionen sind die meisten Minijobber im gewerblichen Bereich tätig.

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