Zeit

Zeiten der Ausbildungsplatzsuche werden bei Rente angerechnet

Die Schuljahre gehen wieder langsam dem Ende zu. Doch nicht alle Schulabgänger haben bereits einen Ausbildungsplatz.

Keine Lücken im Rentenversicherungsverlauf

Um spätere Lücken im Rentenversicherungsverlauf zu vermeiden, ist es ratsam, dass Schulabgänger sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Die Zeiten, in denen ein Ausbildungsplatz gesucht wird, wird im Rentenversicherungskonto als sogenannte Anrechnungszeit aufgenommen und später bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Dies zählt für Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre.

Die Anrechnungszeit wird später bewertet und kann spätere Rentenansprüche begründen bzw. erhöhen.

Voraussetzung

Damit die Anrechnungszeit gezählt wird, ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit notwendig. Und zwar auch dann, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Über die Meldung sollten sich die Schulabgänger eine Bescheinigung ausstellen lassen und für eine spätere Kontenklärung aufbewahren.

Fragen und Hilfe

Zu allen Fragen der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch Hilfe in Widerspruchs- und Klageverfahren.

Bildnachweis: © DOC RABE Media - Fotolia