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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Tel.: 09127-90 41 85
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Notwendigkeit, rechtzeitig das Rentenkonto zu klären

Noch haben die Diskussionen bezüglich der Altersarmut und der Notwendigkeit von Riester-Renten kein Ende und werden es wahrscheinlich so schnell auch nicht haben. Spätestens seitdem das ARD-Magazin „Monitor“ im Januar 2008 aufgezeigt hat, dass ein Anspruch auf Riester-Rente mit einem Anspruch auf Grundsicherung verrechnet wird, geht die Angst nach einer möglichen Altersarmut durch Deutschland. Fragen, ob die momentane Altersvorsorge ausreichend ist, beschäftigt die Rentengeneration von morgen.

Altersarmut, die endlose Diskussion

Zwar hat die Bundesregierung kürzlich den Bürgern ein Wahlgeschenk unterbreitet und die Zwangsverrentung vor 63 Jahren ausgeschlossen, doch eine Beruhigung ist dies für künftige Rentner nicht gewesen.

Die Gesetzliche Rentenversicherung ist aktuell eine der wichtigsten Säulen der Altersversorgung. Die Aussage von Norbert Blüm, „die Rente ist sicher“, nimmt heute jedoch keiner mehr ernst. Vielmehr kommt dieses Zitat momentan jedem zynisch vor.

So kann aktuell nur jedem empfohlen werden, sich rechtzeitig um seine Altersvorsorge zu kümmern. Dies fängt damit an, dass das Rentenkonto – also das Konto, das den Versicherungsverlauf bei der Gesetzlichen Rentenversicherung widerspiegelt – geklärt werden muss. Sind rentenrechtliche Zeiten, wie z. B. Schulzeiten, Zeiten einer Berufsausbildung, Beschäftigungszeiten u. s. w. nicht im Rentenkonto gespeichert, können keine verlässlichen Aussagen über die später zu erwartende Rente gemacht werden. Die Klärung der Rentenkonten ist daher wichtiger denn je.

Rentenberater führen Kontenklärung durch

Gerichtlich zugelassene Rentenberater führen kompetent und unabhängig von den Rentenversicherungsträgern die Klärung des Rentenversicherungskontos durch. Hierbei werden alle relevanten rentenrechtlichen Zeiten der zuständigen Rentenkasse gemeldet und der Bescheid, der hierüber erlassen wird, rechtlich geprüft.

Auf Wunsch kann ein Rentengutachten erstellt werden, mit dem eine individuelle „Hochrechnung“ durchgeführt wird, welche Rente mit unterstellten bzw. angenommenen Beitragszahlungen – die individuell nach den persönlich zu erwartenden Erwerbsleben festgelegt werden können – später einmal zur Auszahlung kommen könnte.

Private Altersvorsorge dringend erforderlich

Aufbauend auf eine Rentenhochrechnung mit den individuellen Annahmen, kann eine private Altersvorsorge disponiert werden. Denn heute ist bereits klar zu erkennen, dass derjenige, der nichts in Sachen private Altersvorsorge unternimmt, später einmal ein Fall für die Grundsicherung wird.

Planen Sie mit unabhängigen Experten

Ihre Altersvorsorge planen Sie daher mit – von den Versicherungsträgern – unabhängigen Experten.

Für die Klärung Ihres Rentenversicherungskontos stehen Ihnen gerichtlich zugelassene und geprüfte Rentenberater mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie daher mit den Spezialisten Kontakt auf. Die Rentenberater Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein helfen Ihnen gerne weiter.

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