Beginn Mitgliedschaft

Statusfeststellungsverfahren hinlänglich bekannt

Wird die Sozialversicherungspflicht im Rahmen einer Betriebsprüfung oder eines Verwaltungsverfahrens der Krankenkasse festgestellt, beginnt nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen die Mitgliedschaft erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung. Hier ergeben sich ab dem 01.01.2008 Änderungen.

Mit dem Statusfeststellungsverfahren kann die Feststellung des Vorliegens einer Arbeitnehmereigenschaft oder einer Selbstständigkeit beantragt werden. Dieses Verfahren ist nach Auffassung des Gesetzgebers hinlänglich bekannt. Daher wird sich ab 2008 eine Änderung bezüglich des Beginns der Mitgliedschaft und der Beitragsfälligkeit ergeben.

Neue Regelung ab 01.01.2008

Wird ab dem 01.01.2008 die Versicherungspflicht im Rahmen einer Betriebsprüfung oder im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens der Krankenkasse festgestellt, sehen die neuen gesetzlichen Vorschriften vor, dass hier die Mitgliedschaft bereits mit Beginn der Beschäftigung beginnt. Die Regelung, dass die Mitgliedschaft erst mit Bekanntgabe der Entscheidung beginnt, entfällt damit.

Beitragspflicht künftig sofort

Einhergehend mit der o. g. Änderung werden ab dem Jahr 2008 die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sofort fällig. Das bedeutet, dass die Beiträge sofort dann zu entrichten sind, wenn die Entscheidung über das Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft und somit einer Sozialversicherungspflicht getroffen wurde.

Die bisherige Regelung, dass die Beiträge erst dann zu zahlen sind, wenn die Entscheidung unanfechtbar ist, gehört damit der Vergangenheit an.

Fazit

Sofern im Rahmen einer Betriebsprüfung oder im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens der Krankenkasse Sozialversicherungspflicht festgestellt wurde - also außerhalb eines Statusfeststellungsverfahrens - beginnt die Mitgliedschaft ab dem Jahr 2008 mit Beginn der Beschäftigung. Ebenfalls werden die Beiträge sofort nach Vorliegen der Entscheidung, dass eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, fällig.

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Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung

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