Beitragssatz

Rentenbeitrag sinkt um 0,2 Prozent ab Januar 2015

Zum 01.01.2015 wird der Rentenbeitrag um 0,2 Prozent gesenkt. Damit beträgt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung ab Januar 2015 18,7 Prozent. Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung wird ebenfalls gesenkt; von bisher 25,1 Prozent auf 24,8 Prozent.

Die Beitragssatzsenkung beschloss die Bundesregierung am 19.11.2014. Die Senkung des Beitragssatzes ist gesetzlich vorgeschrieben. Ursprünglich hätte es bereits im Jahr 2014 zu einer Senkung des Beitragssatzes kommen müssen. Da allerdings durch die Leistungsverbesserungen, welche der Koalitionsvertrag vorsieht, hohe Mehrausgaben die Folge sind, wurde die Senkung des Beitragssatzes ausgesetzt. Für Ende 2015 schätzen die Experten jedoch mit einer Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 1,7 Monatsausgaben, würde der Beitragssatz im Jahr 2015 nicht geändert werden. Hierdurch wird die maximal mögliche Rücklage von 1,5 Monatsausgaben überschritten, weshalb es nun zu einer Beitragssatzsenkung kommen muss.

Entlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Beitragssatzsenkung zum 01.01.2015 hat zur Folge, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber – da der Beitrag zur Rentenversicherung solidarisch aufgebracht wird – jährlich mit je etwa einer Milliarde Euro entlastet werden.

Geht es nach den Vorausberechnungen im Rentenversicherungsbericht 2014, wird der neue Beitragssatz von 18,7 Prozent über die nächsten Jahre bis 2018 stabil gehalten werden können. Erst danach kommt es aufgrund der demografischen Entwicklung wieder zu einer Anhebung des Beitragssatzes. Bis zum Jahr 2020 wird nach den aktuellen Berechnungen kein Beitragssatz über 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 kein Beitragssatz über 22 Prozent erforderlich sein.

Aktualisierte Werte

Aufgrund der Änderung des Beitragssatzes zum 01.01.2015 wird es auch zu Änderungen bei bestimmten Rentenwerten kommen. So wird der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte (West und Ost) ab Januar 2015 84,15 Euro monatlich betragen. Der Höchstbeitrag für freiwillig Rentenversicherte und Pflichtversicherte wird ab Januar 2015 im Westen 1.131,35 Euro und im Osten 972,40 Euro betragen.

Der Regelbeitrag für Selbstständige und Handwerker beträgt ab Januar 2015 monatlich 530,15 Euro im Westen und 451,61 Euro im Osten.

Bildnachweis: Blogbild: ©SZ-Designs - Fotolia / Beitragsbild: ©Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Weitere Artikel zum Thema: