Beitragssatz Rentenversicherung 2013

Rentenversicherungsbeitrag sinkt 2013 auf 18,9 Prozent

Eine gute Nachricht für alle Beitragszahler zur Gesetzlichen Rentenversicherung: Ab Januar 2013 wird der Beitragssatz deutlich gesenkt. Von derzeit 19,6 Prozent wird der Beitragssatz auf 18,9 Prozent gesenkt. Dies beschloss am 25.10.2012 der Deutsche Bundestag. Mit der Beitragssatzsenkung werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber im kommenden Jahr um insgesamt 3,2 Milliarden Euro entlastet.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird der Beitragssatz zum 01.01.2013 von derzeit 26,0 Prozent auf 25,1 Prozent gesenkt.

Gute Konjunktur sorgt für hohe Einnahmen

Grund für die Senkung des Beitragssatzes ist die anhaltend gute Konjunktur, welche für hohe Beitragseinnahmen der Rentenkassen sorgte. Hier greift der sogenannte „regulative Automatismus“. Dies bedeutet, dass – anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung – der Beitragssatz gesenkt werden muss, wenn die Rentenkassen über Rücklagen von mindestens dem 1,5-fachen einer Monatsausgabe verfügen. Derzeit ist diese Rücklagenhöhe dann erreicht, wenn die gesetzlichen Rentenversicherer über zirka 25 Milliarden Euro verfügen.

Die Beitragssatzsenkung muss nun noch vom Bundesrat beschlossen werden. Dieser hat jedoch bereits signalisiert, den Beschluss des Bundestages mitzutragen und der Senkung des Beitragssatzes zuzustimmen.

Auch wenn es sich für die Beitragszahler um eine äußerst erfreuliche Mitteilung handelt, stieß die Entscheidung nicht generell auf positives Echo. Oppositionspolitiker und Gewerkschaften forderten, dass der Automatismus der Beitragssatzsenkung ausgesetzt wird. Begründet wird die Forderung damit, dass aufgrund der demografischen Entwicklung das finanzielle Polster auf mehr als 1,5 Monatsausgaben der Rentenversicherer angespart werden sollte.

Einsparungen ab Januar 2013

Von der Beitragssatzsenkung zum 01.01.2013 um insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte profitieren sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber, da diese die Beiträge solidarisch – je zur Hälfte – aufbringen. Jede „Partei“ muss daher 0,35 Prozent weniger Beiträge aufbringen. Da die Beiträge aus dem Brutto-Einkommen berechnet werden, liegt die Ersparnis umso höher, je höher das Einkommen ist. Die maximale Beitragsentlastung liegt bei einem Arbeitnehmer in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bei 20,30 Euro.

Folgende Übersicht verdeutlicht die Einsparungen:

Monats-Brutto-Einkommen Entlastung (Arbeitnehmer/Arbeitgeber)
1.000 € 3,50 €
1.500 € 5,25 €
2.000 € 7,00 €
2.500 € 8,75 €
3.000 € 10,50 €
3.500 € 12,25 €
4.000 € 14,00 €
4.500 € 15,75 €
4.900 € (Beitragsbemessungsgrenze Ost) 17,15 €
5.000 € 17,50 €
5.500 € 19,25 €
5.800 € (Beitragsbemessungsgrenze West) 20,30 €

Beitragssatz Pflegeversicherung steigt

Während in der Gesetzlichen Rentenversicherung der Beitragssatz gesenkt wird, steigt der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung. Aufgrund des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes wird der Beitragssatz von derzeit 1,95 Prozent auf 2,2 Prozent angehoben. Bei Kinderlosen kommt noch der Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozentpunkten hinzu.

Durch diese Beitragssatzerhöhung kommen damit auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber (je 0,125 Beitragssatzpunkte) wieder höhere Beitragsaufwendungen zu, welche die Einsparungen im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung schmälern!

Bildnachweis: Blogbild: Stefan Körber - Fotolia / Beitragsbild: © Robert Kneschke

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