Rentenbescheid

Jahresmeldung für Rentenkonto wichtig!

Spätestens bis zum 30.04.2012 müssen die Arbeitgeber die Jahresmeldung für das Jahr 2011 abgeben. Die Meldung muss für alle Arbeitnehmer erstellt werden, die über das Jahresende 2011 hinaus bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren.

Aus der Jahresmeldung sind unter anderem die Beschäftigungszeit und die Höhe des beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts ersichtlich. Die Meldung ist für eine spätere gesetzliche Rente äußerst wichtig, denn aus dem Brutto-Arbeitsentgelt wird die Rente einmal berechnet. Daher sollten Arbeitnehmer auf jeden Fall die Daten überprüfen. Die Meldungen sollten auch sorgfältig aufbewahrt werden, damit die Daten im Rahmen einer Kontenklärung (einer Klärung des Rentenversicherungskontos) vorhanden sind und der Rentenkasse damit nachgewiesen werden können.

Sollte sich in die Jahresmeldungen ein Fehler eingeschlichen haben, ist der Arbeitgeber zu kontaktieren, damit die Daten entsprechend berichtigt werden.

Schon durch einen kleinen Tippfehler kann sich eine merkliche Auswirkung auf die spätere Rentenzahlung ergeben. Betrug das Arbeitsentgelt im Jahr 2011 beispielsweise 53.000 Euro und werden versehentlich nur 35.000 Euro gemeldet, bedeutet dies für die spätere Rente finanzielle Nachteile, die es zu vermeiden gilt.

Eine sofortige Berichtigung einer fehlerhaft erstellten Jahresmeldung ist auch deshalb wichtig, damit der Rentenversicherungsträger eine beantragte Rente zügig bearbeiten kann und hier keine unnötige Bearbeitungszeit entsteht.

Tipp: Rentenbescheide prüfen lassen

Wurde ein Rentenbescheid durch die gesetzliche Rentenkasse erstellt, ist es empfehlenswert, diesen durch einen registrierten Rentenberater überprüfen zu lassen. Die registrierten Rentenberater arbeiten unabhängig von den Rentenkassen und überprüfen den Rentenbescheid „auf Herz und Nieren“. Sollte der Rentenbescheid fehler- oder lückenhaft sein, sind die Rentenberater auch die richtigen Experten für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens, damit der Fehler bereinigt wird.

In regelmäßigen Berichterstattungen wird davon berichtet, dass etwa jeder Dritte Rentenbescheid fehler- oder lückenhaft ist. Damit hier finanzielle Nachteile vermieden werden, sollte ein Rentenbescheid auf jeden Fall durch eine unabhängige Stelle überprüft werden.

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Autor: skg

Bildnachweis: © Ralf Kleemann

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