Handwerker

Bald keine Rentenversicherungspflicht selbstständiger Handwerker mehr

Selbstständige Handwerker sind nach der aktuellen Gesetzeslage in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Konkret bedeutet dies, dass selbstständig tätige Gewerbetreibende verpflichtend Mitglied der Rentenversicherung sein müssen, wenn sie in die Handwerksrolle eingetragen sind, die persönlichen Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen und auch tatsächlich selbstständig arbeiten. Näheres hierzu kann unter: Handwerkerversicherung nachgelesen werden.

Die Versicherungspflicht selbstständiger Handwerker besteht bereits seit dem Jahr 1939. Die Versicherungspflicht besteht nach der aktuellen Gesetzeslage für die betroffenen Selbstständigen 18 Jahre. Im Anschluss daran kann der Rentenversicherungsschutz über eine freiwillige Weiterversicherung erfolgen. Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge gibt es derzeit 500.000 selbstständig Tätige, die sich nach Ablauf der 18 Jahre auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung weiterversichern.

Rentenpläne sehen Abschaffung der Handwerkerversicherung vor

Im Rahmen der geplanten Reformmaßnahmen, die Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) umsetzen möchte, soll auch die verpflichtende Mitgliedschaft von selbstständigen Handwerkern abgeschafft werden. Die Abschaffung der Handwerker-Pflichtversicherung soll deshalb erfolgen, weil zeitgleich alle nicht obligatorisch versicherten Selbstständigen verpflichtet werden, eine Altersvorsorge abzuschließen.

Die Altersvorsorge kann entweder bei einem privaten Versicherungsunternehmen oder aber auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Dass die Altersvorsorge im System der Gesetzlichen Rentenversicherung eine lukrative Option darstellt, hat jetzt ein Vergleich von „Öko-Test“ bewiesen. Danach wurden die privaten und die gesetzliche Rentenversicherung(en) miteinander verglichen, wobei bei den privaten lediglich die Versicherungen in die Auswahl kamen, bei denen der Erhalte des eingezahlten Kapitals garantiert wird. Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde hingegen der Beitragsanteil heraus gerechnet, welcher für Erwerbsminderungsrenten und Rehabilitationsmaßnahmen aufgebracht wird. Als Ergebnis des Tests kam heraus, dass die gesetzliche Rente einen sicheren Schutz vor Altersarmut bietet.

Als Beitrag fällt bei selbstständigen Handwerkern derzeit der Regelbeitrag in Höhe von monatlich 514,50 Euro in den alten Bundesländern und 439,04 Euro in den neuen Bundesländern an. Für Junghandwerker wird in den ersten drei Jahren der selbstständigen Handwerkertätigkeit der halbe Regelbeitrag fällig. Die selbstständigen Handwerker können jedoch auch einen einkommensabhängigen Beitrag wählen.

Fragen zur Rentenversicherung

Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung beantworten registrierte Rentenberater. Die registrierten Rentenberater arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern und beraten ihre Mandanten kompetent. Kontaktieren Sie mit Ihren rentenrechtlichen Fragen die registrierten Rentenberater Herrn Helmut Göpfert oder Herrn Marcus Kleinlein.

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Autor: Klaus Meininger

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