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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Beitragssatz Rente

Rentenbeitrag sinkt auf 19,6 Prozent

Am 16.11.2011 hat das Bundeskabinett die Senkung des Beitrages in der Gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,6 Prozentpunkte beschlossen. Durch diese Beitragssatzsenkung in Höhe von 0,3 Prozent kommen im Jahr 2012 1,3 Milliarden Euro geringere Beitragsbelastungen zu, von denen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren.

Während Arbeitnehmer und Arbeitgeber von der Beitragssatzsenkung jeweils zur Hälfte (also jeweils 0,15 Prozentpunkte) profitieren, merken freiwillig Versicherte und Selbstständige, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, die Beitragssatzsenkung in voller Höhe.

Die Beitragssatzsenkung auf 19,6 Prozent wurde mit der Beitragssatzverordnung 2012 vom Bundeskabinett beschlossen.

Positive Finanzentwicklung

Der Beitragssatz wird in der Gesetzlichen Rentenversicherung durch den Gesetzgeber vorgegeben. Aufgrund des Rentenversicherungsberichtes, welcher bis spätestens 30.11. eines Jahres von der Bundesregierung vorzulegen ist, wird die Finanzlage der Rentenversicherung dargestellt. Zum einen hat die gute wirtschaftliche Entwicklung für Mehreinnahmen gesorgt. Dadurch wurde der Zielwert der Nachhaltigkeitsrücklage erreicht. Zum anderen werden die Aussichten für die kommenden Jahre äußerst positiv eingeschätzt, was eine weitere Beitragssatzsenkung im Jahr 2013 auf 19,2 Prozent und im Jahr 2014 auf sogar 19,0 Prozent wahrscheinlich werden lässt.

Die Nachhaltigkeitsrücklage wird Ende 2011 nach aktuellen Berechnungen fast 1,4 Monatsausgaben betragen. Dies sind 0,3 Monatsausgaben mehr als noch ein Jahr zuvor, Ende 2010. Die Nachhaltigkeitsrücklage dient dazu, Liquiditätsschwankungen, die während eines Jahres eintreten können, auszugleichen bzw. aufzufangen. Damit soll der Beitragssatz stabilisiert werden.

Beitragsersparnis, Mindestbeitrag, Höchstbeitrag

Auf Arbeitnehmer, die monatlich 2.500 Euro verdienen, kommt eine Beitragsersparnis im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr 2011 in Höhe von 45,00 Euro zu, was einer monatlichen Entlastung von 3,75 Euro entspricht. Den gleichen Beitragsvorteil genießt der Arbeitgeber, da der Beitragsaufwand zur Gesetzlichen Rentenversicherung solidarisch – jeweils zur Hälfte – von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird.

Freiwillig Versicherte und in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige kommt die Beitragssatzsenkung voll zugute. Der Mindestbeitrag wird im Jahr 2012 durch die Beitragssatzsenkung (400,00 Euro x 19,6% =) 78,40 Euro monatlich und der Höchstbeitrag (5.600 Euro x 19,6% =) 1.097,60 Euro (West) bzw. (4.800 Euro x 19,6% =) 940,80 Euro (Ost) betragen.

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