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Rentenberater
Helmut Göpfert

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D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
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Aufbewahrungsfrist nur noch bis 31.12.2011

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger haben in diesen Tagen nochmals speziell auf die auslaufende Aufbewahrungsfrist alter DDR-Lohnunterlagen hingewiesen. Die Aufbewahrungsfrist von Lohnunterlagen ehemaliger DDR-Betriebe endete nämlich definitiv am 31.12.2011.

Alle, die bereits vor 1991 in der ehemaligen DDR berufstätig waren und bislang noch keine Kontenklärung (Klärung des Rentenversicherungskontos) durchgeführt haben, sollten dies nun schnellstmöglichst nachholen. Ansonsten drohen Rentenverluste, da nicht alle rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt werden können. Hintergrund dafür ist, dass es in der ehemaligen DDR keine maschinelle Erfassung der rentenrechtlichen Beitragszeiten gab, wie es sie heute gibt. Daher müssen die Zeiten, soweit diese noch nicht im Rentenversicherungskonto abgespeichert sind, gesondert nachgewiesen werden. Durch den Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist am 31.12.2011 wird der Nachweis der DDR-rechtlichen Rentenversicherungszeiten extrem schwierig bis unmöglich.

Sofern Sie also vor 1991 in der ehemaligen DDR rentenrechtliche Zeiten erlangt haben, die noch nicht im Rentenversicherungskonto abgespeichert wurden, sollte umgehend eine Kontenklärung veranlasst werden!

Hilfe durch Rentenberater

Bei der Klärung der Rentenversicherungskonten sind registrierte Rentenberater behilflich, die unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten und ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten. Mandatieren Sie daher mit der Klärung Ihres Rentenversicherungskontos die registrierten Rentenberater Marcus Kleinlein oder Helmut Göpfert.

Die Rentenberater prüfen auch kompetent Rentenbescheide, ob diese durch die Rentenkassen korrekt erlassen wurden. Dadurch können Rentner eventuelle finanzielle Nachteile ausschließen.

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Bildnachweis: frank peters - Fotolia

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