Rentenkonto

Rentenkonten sollten geklärt werden

Meist spielt das Rentenversicherungskonto bei den gesetzlich Rentenversicherten eher eine untergeordnete Rolle, gerade wenn es sich um jüngere Versicherte handelt. Die Rente ist noch in weiter Ferne und so sehen viele keine Notwendigkeit, dem Rentenversicherungsträger zeitnah sämtliche Zeiten zu melden, die für die spätere Rentenberechnung relevant sind. Doch auch das Rentenversicherungskonto bedeutet – wenn auch nicht sofort – bares Geld, erhält man aus diesem Konto einmal seine Rente berechnet und bezahlt. Daher sollten die einzelnen Zeiten genauso ernst genommen werden, wie die einzelnen Buchungen auf dem eigenen Girokonto. Denn die einzelnen rentenrechtlichen Zeiten und die gespeicherten Entgelte, die in Entgeltpunkte umgerechnet werden, haben damit unter Umständen eine höhere Bedeutung, als gebuchten Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf dem Girokonto. Doch es gibt eine Reihe weiterer Gründe, weshalb Versicherte bereits in jungen Jahren ihr Rentenversicherungskonto auf dem Laufenden halten sollten.

Folgend ist beschrieben, welche – teilweise wenig zeitaufwändigen – Punkte beachtet werden sollten.

Jahresmeldungen prüfen

Beschäftigte erhalten im Frühjahr eines Jahres, bis spätestens 30. April, von ihrem Arbeitgeber eine Jahresmeldung ausgehändigt. Diese Jahresmeldung enthält das Arbeitsentgelt für das Vorjahr. Die Daten in dieser Jahresmeldung sollten genau geprüft werden, insbesondere ob der Beschäftigungszeitraum und die Höhe des gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts korrekt ist. Dies kann z. B. durch einen Abgleich mit den Verdienstbescheinigungen erfolgen. Ist beispielsweise im Entgelt ein Zahlendreher enthalten und wurden statt 42.000 Euro Jahresgehalt versehentlich 24.000 Euro gemeldet, bedeutet dies später einmal einen Rentenverlust.

Aber nicht nur die Jahresmeldungen sollten überprüft werden. Auch die Abmeldungen, die man nach einem Beschäftigungsende oder bei Änderungsmeldungen (z. B. bei einem Wechsel der Krankenkasse erhält) sollten genauestens geprüft werden. Gleiches gilt für die Meldungen, die die Agentur für Arbeit aufgrund eines Arbeitslosengeldbezugs oder die Krankenkasse aufgrund eines Bezugs von Krankengeld erstellt. Generell sollten die Meldungen sorgfältig aufbewahrt werden, bis diese ordnungsgemäß im Rentenversicherungskonto gespeichert sind.

Jährliche Renteninformationen

Jeder Versicherte ab dem 27. Lebensjahr erhält einmal pro Jahr eine Renteninformation, sofern mindestens fünf Beitragsjahre vorhanden sind. Ist ein Rentenversicherungskonto geklärt und erhält bis dato alle relevanten rentenrechtlichen Zeiten, hat dieses eine hohe Aussagekraft. Fehlen rentenrechtliche Zeiten bzw. sind größere zeitliche Lücken im Rentenversicherungsverlauf enthalten, können die ausgewiesenen Rentenhöhen als Makulatur angesehen werden.

Ist ein Rentenkonto geklärt, spiegeln die Renteninformationen einen realitätsnahen Stand über die bereits erworbenen Entgeltpunkte und die erreichte Rentenhöhe wider. Die Renteninformationen können dann auch als Grundlage für die spätere Altersvorsorge herangezogen werden.

Rentenberater bieten hier sogar noch einen weiteren Service an! Anstatt fiktiv ein Entgelt anhand eines vergangenen Zeitraums hochzurechnen, können Rentenberater ein Rentengutachten erstellen, mit dem die individuell zu erwartenden Ereignisse beruflicher Lebensläufe eingerechnet werden können; unter Umständen können auch verschiedene Varianten für die später zu erwartende Rente berechnet werden, anhand dieser dann eine noch gezieltere und genauere Altersvorsorge möglich ist. Haben Sie an einer solchen Erstellung eines Rentengutachtens Interesse, kontaktieren Sie einen registrierten Rentenberater.

Rentenkasse fordert Kontenklärung an

Die Rentenversicherungsträger fordern von ihren Versicherten spätestens ab einem Alter von 43 Jahren, dass das Rentenkonto geklärt wird. Hierzu werden entsprechende Formulare zugesandt, welche gewissenhaft ausgefüllt werden müssen. Dies ist notwendig, da den Rentenversicherungsträgern nicht sämtliche Zeiten gemeldet werden. Werden beispielsweise von den Arbeitgebern die Zeiten und Entgelte einer versicherungspflichtigen Beschäftigung automatisch gemeldet, erfährt die Rentenkasse in bestimmten Fällen hingegen nichts von rentenrechtlichen Zeiten. Zu diesen Zeiten zählen beispielsweise Schul-, Hochschul- oder Fachschulzeiten. Auch Zeiten der Erziehung eines Kindes müssen den Rentenkassen durch die Versicherten gemeldet werden.

Rentenauskunft ab 55 Jahren

Versicherte ab Vollendung des 55. Lebensjahres erhalten anstatt der Renteninformationen dann Rentenauskünfte im Drei-Jahres-Rhythmus. Auch mit diesen Rentenauskünften wird über die bereits erworbenen Rentenansprüche informiert. Darüber hinaus weisen die Rentenauskünfte auch aus, welcher Betrag gezahlt werden muss, sofern man ohne Rentenabschläge vorzeitig die Altersrente beziehen möchte.

Ist das Rentenkonto einmal geklärt und achtet man darauf, dies auch immer auf dem Laufenden zu halten, hat man durch die Renteninformationen und Rentenauskünfte immer einen realistischen Stand über die erworbenen Rentenansprüche. Aber ein geklärtes Rentenkonto hat noch weitere Vorteile. Im Falle der Beantragung einer Rente, dies kann auch die Beantragung einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente sein, kann diese relativ schnell berechnet werden, da keine zeitaufwendige Recherche mehr erforderlich ist. Ist das Rentenversicherungskonto geklärt, genügt die Beantragung einer Altersrente etwa drei Monate vor Rentenbeginn, damit die Rente zeitnah ausgezahlt werden kann.

Achtung: Frühere DDR-Bürger

Besondere Eile ist für ehemalige DDR-Bürger gegeben, denn die Aufbewahrungsfrist der alten DDR-Unterlagen endet mit dem 31.12.2011. Sind aus der Zeit bis zur Wiedervereinigung die rentenrechtlichen Zeiten nicht gemeldet, hat man ab dem Jahr 2012 nur noch sehr geringe Chancen, diese entsprechend nachweisen zu können, sofern man hierüber keine eigenen Nachweise besitzt. Allein die Tatsache, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund noch Mitte 2011 von ungefähr 300.000 ungeklärten Rentenkonten ausgeht, zeigt die Dringlichkeit für die ehemaligen DDR-Bürger, die Rentenkonten klären zu lassen.

Rentenberater helfen bei Kontenklärung

Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Die von den Versicherungsträgern unabhängigen Experten helfen damit auch bei der Klärung der Rentenversicherungskonten.

Kontakt zum Rentenberater »

Bildnachweis: Blogbild: drubig-photo / Beitragsbild: Picture-Factory

Weitere Artikel zum Thema: