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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Schülerin

Schulabgänger sollten Ausbildungssuche melden

Die Schuljahre neigen sich dem Ende zu und viele Schüler starten in das Berufsleben. Doch nicht jeder Schulabgänger kann sofort nach dem Ende der Schulzeit eine Ausbildungsstelle antreten. Zwar erhalten Schulabgänger bei einer Meldung bei der Agentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld; eine Meldung sollte dennoch erfolgen.

Auch wenn die Agentur für Arbeit während der Suche nach einer Ausbildungsstelle keine finanziellen Leistungen erbringen kann, zählt die Suche nach einem entsprechenden Ausbildungsplatz als Anrechnungszeit. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und die Meldung nach einer Ausbildungsplatzsuche mindestens einen Kalendermonat andauert.

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit sollten sich die Betroffenen von der Agentur für Arbeit schriftlich bestätigen lassen und für Ihre spätere Rente aufbewahren. Diese Zeit kann dann in den individuellen Rentenversicherungsverlauf aufgenommen werden, was zu einer ggf. höheren Rente führen kann.

Fragen zur Rente

Alle Fragen zu den Renten der Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung beantworten unabhängig von den Versicherungsträgern registrierte Rentenberater. Die Rentenberater stehen auch auf den Gebieten der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für alle Fragen zur Verfügung, sofern sich Auswirkungen auf eine gesetzliche Rente ergeben. So können die Experten, die unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten, beispielsweise auch in allen Angelegenheiten mit der Leistung „Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung“ kontaktiert werden.

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