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Helmut Göpfert

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Senkung

Beitragssatzsenkung wahrscheinlich früher als geplant

Geht es nach den bisher vorliegenden Kalkulationen, können sich die Beitragszahler der Gesetzlichen Rentenversicherung vielleicht schon ab dem Jahr 2012 über einen sinkenden Beitragssatz mit einhergehenden geringeren Beiträgen freuen. Eventuell kann der aktuell gültige Beitragssatz von 19,9 Prozent ab dem 01.01.2012 auf 19,6 Prozent gesenkt werden. Allerdings konnten diese Spekulationen vom Sozialministerium aktuell noch nicht bestätigt werden. Jens Flosdorff, der Sprecher des Sozialministeriums wies darauf hin, dass die bisherigen Berechnungen einen positiven Ausgang für die Beitragszahler ab dem Jahr 2012 haben können.

Gründe für mögliche Beitragssatzsenkung

Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung dann gesenkt werden muss, wenn die Rücklagen der Rentenkassen mindestens 1,5 Monatsausgaben überschreiten. Dass die Rentenkassen bald auf eine Finanzreserve in diesem Umfang zurückgreifen können, ist auf die derzeitige Wirtschaftssituation zurückzuführen. Die Rücklagen füllen sich derzeit schneller, als ursprünglich vorhergesehen. So spricht die aktuelle Datenlage dafür, dass eine Beitragssatzsenkung auf 19,6 Prozent bereits ab dem Jahr 2012 erfolgen kann.

Die aktuelle Datenlage lässt darüber hinaus einen noch weiter sinkenden Beitragssatz erhoffen. Für den Fall, dass die Wirtschaft keinen weiteren Dämpfer erhält, könnte mittelfristig der Rentenversicherungsbeitrag sogar auf 19,3 Prozentpunkte gesenkt werden. Eine Senkung des Beitragssatzes auf dieses Niveau würde für die rund 55 Millionen Beitragszahler Einsparungen von etwa sechs Milliarden Euro bedeuten, die grundsätzlich je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern aufgebracht werden müssen. Ein Arbeitnehmer mit einem Brutto-Arbeitsentgelt von monatlich 3.000 Euro würde durch eine Beitragssatzsenkung auf 19,3 Prozent Einsparungen von monatlich 9,00 Euro erfahren. Die Arbeitgeber würden in diesem Fall ebenfalls von monatlichen Einsparungen von 9,00 Euro profitieren.

Rentenerhöhung bereits zum 01.07.2011

Neben einer möglichen Beitragssenkung können sich die etwa 20 Millionen Rentner über steigende Rentenbezüge erfreuen. Denn die Rentenerhöhung zum 01.07.2011 in Höhe von 0,99 Prozentpunkten ist bereits beschlossene Sache. Obwohl die Rentner im letzten Jahr eine Nullrunde hinnehmen mussten und sich nun die Rentenzahlungen erhöhen, gab es Kritik an der Höhe der Erhöhung. Unter anderem hat der Sozialverband Deutschland die Erhöhung von knapp einem Prozentpunkt als zu niedrig beschrieben und verwies darauf, dass die Kaufkraft der Rentner in den letzten sechs Jahren um zehn Prozent gesunken ist. Von daher nannte der Verband den Umfang der Rentenerhöhung eine „Verhöhnung“.

Bei der Berechnung einer eventuellen Rentenerhöhung darf man allerdings nicht ausschließlich die Rentenerhöhung der letzten zwei Jahre zugrunde legen. Diese wird nämlich von den Experten auf drei Prozent geschätzt. Die Rentenerhöhung wird durch den Riesterfaktor, den Nachhaltigkeitsfaktor und den Nachholfaktor gekürzt. Der Nachholfaktor hat beispielsweise den Sinn, dass unterbliebene Rentenkürzungen wieder „eingespart“ werden. Im Jahr 2010 hätte es nämlich rein rechnerisch zu einer Rentenkürzung kommen müssen. Diese wurde aufgrund der Rentengarantieklausel nicht umgesetzt. Dafür fällt in diesem Jahr die Rentenerhöhung etwas geringer aus.

Beratung durch Rentenberater

Ihre rentenrechtlichen Fragen auf den Gebieten der Gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung können Sie an registrierte Rentenberater richten. Die Rentenberater arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern und stehen ihren Mandanten kompetent zur Verfügung.

Kontaktieren Sie daher die registrierten Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein mit Ihrem Anliegen.

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Autor: Klaus Meininger

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