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Rentenversicherungsbeiträge 2011 unverändert

Eine gute Nachricht für alle Gutverdiener in den alten Bundesländern gab es in diesen Tagen als das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Sozialversicherungswerte und die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2011 bekannt gab. Danach soll im Jahr 2011 die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung unverändert im Vergleich zum Jahr 2010 sein.

Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die Entgeltgrenze dar, bis zu der aus den beitragspflichtigen Einnahmen maximal Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung berechnet werden. Diese beträgt aktuell – also im Jahr 2010 – monatlich 5.500 Euro. Nach dem bekannt gegebenen Referenten-Entwurf wird die Beitragsbemessungsgrenze auch im kommenden Jahr – im Jahr 2011 – (unverändert) bei 5.500 Euro liegen. Dies hat für die besser verdienenden Beitragszahler die Auswirkung, dass der Beitrag unverändert aus einer Bemessungsgrundlage von maximal 5.500 Euro monatlich berechnet wird. Nachdem sich auch keine Änderungen beim Beitragssatz ergeben, wird in den alten Bundesländern unverändert ein maximaler Rentenversicherungsbeitrag von 1.094,50 Euro zu leisten sein. Dieser Beitrag wird in der Regel von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen. Selbstständige, die freiwillige Beiträge oder Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, müssen diesen Beitrag alleine tragen.

Da die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung identisch sind, bleiben auch die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit in den alten Bundesländern im Jahr 2011 voraussichtlich stabil.

In den neuen Bundesländern wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 01.01.2011 von derzeit monatlich 4.650 Euro voraussichtlich auf 4.800 Euro steigen. Damit ergibt sich für gutverdienende Versicherte ein etwas höherer Beitrag.

Obwohl es sich bei den bekannt gegebenen Sozialversicherungswerten vorerst um einen Referenten-Entwurf handelt, sind an diesen Werten erfahrungsgemäß keine Änderungen mehr zu erwarten. Voraussichtlich wird sich das Bundeskabinett am 13.10.2010 mit dem Verordnungsentwurf befassen. Anschließend wird der Bundesrat über die endgültigen Zahlen entscheiden, was voraussichtlich am 26.11.2010 erfolgt.

Auch Beitragssatz stabil

Obwohl das gesamte Sozialversicherungssystem im ersten Quartal 2010 ein Defizit von 4,0 Milliarden Euro verzeichnet hat, wird der Beitragssatz auch im kommenden Jahr stabil bleiben. Aufgrund der Einnahmeentwicklung des ersten Halbjahres 2010 geht der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herr Dr. Herbert Rische, davon aus, dass die Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherungsträger im Jahr 2010 ausgeglichen sein könnten. Dies äußerte er gegenüber der „Südwest Presse“.

Aktuell – wie auch im Jahr 2011 – beträgt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung 19,9 Prozent.

Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung

Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung können an registrierte Rentenberater gerichtet werden, welche unabhängig von den Sozialversicherungsträgern arbeiten. Die Rentenberater beraten ihre Mandanten kompetent und können diese auch in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) kompetent zur Durchsetzung der Leistungs- bzw. Rentenansprüche vertreten. Kontaktieren Sie daher die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert mit Ihrem Anliegen.

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Autor: Daniela Plankl

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