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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Geringfügige Beschäftigungen erhöhen die Rente
Minijobber

Erhöhung der Rente durch Minijob

Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das Arbeitsentgelt monatlich nicht mehr als 400,00 € beträgt. Aus dieser Beschäftigung fallen dann für den Minijobber keine Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) an.

Da aus der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) keine Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden, glauben viele, das Arbeitsverhältnis hat demzufolge keine Auswirkungen auf die Renten. Dem ist aber nicht so!

Arbeitgeber leistet Pauschalbeiträge

Der Arbeitgeber leistet bei einer geringfügigen Beschäftigung pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung (sowie 2% pauschale Steuer, sofern nicht nach Lohnsteuerkarte ...

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Gesetzesvorschriften

Erschwerte Erstattung von RV-Beiträgen

Eine Rückerstattung von Beiträgen, die zur Gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet wurden, ist für Selbstständige nur sehr schwer möglich bzw. schwierig. So kann die Hälfte der Beiträge dann erstattet werden, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht und gleichzeitig auch kein Recht auf eine freiwillige Versicherung gegeben ist. Eine weitere Voraussetzung ist auch, dass mindestens zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ...

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Zeit

Zeiten der Ausbildungsplatzsuche werden bei Rente angerechnet

Die Schuljahre gehen wieder langsam dem Ende zu. Doch nicht alle Schulabgänger haben bereits einen Ausbildungsplatz.

Keine Lücken im Rentenversicherungsverlauf

Um spätere Lücken im Rentenversicherungsverlauf zu vermeiden, ist es ratsam, dass Schulabgänger sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Die Zeiten, in denen ein Ausbildungsplatz gesucht wird, wird im Rentenversicherungskonto als sogenannte ...

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Minijob

Rentenversicherungspflicht wird günstiger

Am 16. Juni hat der Bundesrat dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Dieses Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung der Pauschalabgaben für Minijobs zum 1. Juli vor.

Anhebung der Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz werden die Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht.

Damit wird der ...

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