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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Beginn Mitgliedschaft außerhalb Statusfeststellungsverfahren
Beginn Mitgliedschaft

Statusfeststellungsverfahren hinlänglich bekannt

Wird die Sozialversicherungspflicht im Rahmen einer Betriebsprüfung oder eines Verwaltungsverfahrens der Krankenkasse festgestellt, beginnt nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen die Mitgliedschaft erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung. Hier ergeben sich ab dem 01.01.2008 Änderungen.

Mit dem Statusfeststellungsverfahren kann die Feststellung des Vorliegens einer Arbeitnehmereigenschaft oder einer Selbstständigkeit beantragt werden. Dieses Verfahren ist nach Auffassung des Gesetzgebers hinlänglich bekannt. Daher wird sich ab 2008 eine Änderung bezüglich des Beginns der Mitgliedschaft und der Beitragsfälligkeit ergeben.

Neue Regelung ab 01.01.2008

Wird ab dem 01.01.2008 ...

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Rentner-Ehepaar

Das Kontoauszugsverfahren

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, über die vom Rentner zu tragenden Krankenversicherungsbeiträge (Kassenbeitrag), die aus der Rente zu zahlen und bei der Rentenzahlung einzubehalten sind, zu entscheiden. Über diese Entscheidung müssen die Rentner von der Rentenkasse informiert werden. In der Vergangenheit erfolgte diese Information ausschließlich durch einen schriftlichen Bescheid.

Seit März 2005 haben die Rentenversicherungsträger die ...

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Kalender

Rentenversicherungsbeiträge werden ab 2008 nur noch eingeschränkt erstattet

Beitragserstattung bald passé

Wenn Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Beiträge) gezahlt wurden, obwohl eine Beschäftigung gar nicht sozialversicherungspflichtig ist, werden diese nach aktuellem Recht wieder komplett erstattet – und das auch über viele Jahre rückwirkend. Doch das soll sich ab dem Jahr 2008 ändern. Die Neuregelungen sehen vor, dass die Beiträge nur noch im Rahmen der ...

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Pflegeperson

RV-Pflicht von Pflegepersonen nur bei dauerhafter Pflegetätigkeit

Pflegetätigkeit muss dauerhaft erfolgen

Unter bestimmten Voraussetzungen sind nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – s. Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen. Hierdurch möchte der Gesetzgeber die ehrenamtliche Tätigkeit honorieren, indem evtl. Lücken, die durch die Pflegetätigkeit entstehen können, geschlossen werden.

Dauerhaftigkeit der ...

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Datensatz

Neue Sondermeldung ab dem Jahr 2008

Arbeitgeber müssen aktuell das Arbeitsentgelt der letzten drei Monate einer Beschäftigung im Voraus bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer danach eine Rente wegen Alters (z. B. Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, u.s.w.) beantragt. Dies erfolgt durch eine so genannte Vorausbescheinigung.

Dieses Verfahren wird ab Januar 2008 vereinfacht. Die Vorausbescheinigung entfällt und wird durch eine Sondermeldung ersetzt.

Hintergrund

Damit ...

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Pflege

Bemessungsgrundlage und Beitragshöhe für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen

Pflegepersonen sind unter bestimmten Voraussetzung in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hierdurch sollen Lücken in der Altersversorgung vermieden werden. Die Beiträge hierfür werden durch die Pflegekasse übernommen, die die Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit übernimmt. Einzelheiten hierzu können Sie dem Artikel Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen (RV-Pflicht von ...

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