Rentenberechnung

Wie die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung berechnet werden

Mit einer Bewilligung einer gesetzlichen Rente erhalten die Rentner mit dem Rentenbescheid auch die Berechnung. Der Rentenbescheid ist meist sehr umfangreich und die wenigsten Rentner können mit der Rentenberechnung nicht wirklich etwas anfangen. Die Rentenberechnung basiert jedoch auf umfangreichen gesetzlichen Vorschriften und ist sehr komplex. Folgend ist vereinfacht beschrieben, wie die gesetzlichen Renten berechnet werden.

Vom Grundsatz gilt, dass die Rentenhöhe sich anhand der geleisteten Rentenbeiträge errechnet. Dabei gilt: je höher die Beitragsleistung war, desto höher wird die Rente ausfallen. Daher wird im Bereich der gesetzlichen Renten das Sozialversicherungsprinzip teilweise durchbrochen, das besagt, dass die Leistungen für alle Versicherten gleich hoch sind, die Beitragsbemessung sich jedoch an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds (also an der Höhe des Einkommens) orientiert.

Entgeltpunkte

Im ersten Schritt werden die bisher geleisteten Beiträge in so genannte Entgeltpunkte umgerechnet. Das rentenversicherungspflichtige Entgelt von Zeiten mit einer Beitragsleistung, also z. B. aufgrund einer Beschäftigung, wird durch das jeweils errechnete durchschnittliche Entgelt aller Arbeitnehmer des jeweiligen Jahres dividiert.

Verdient also ein Arbeitnehmer genau das, was durchschnittlich alle Arbeitnehmer dieses Jahres verdienen, erhält er exakt einen Entgeltpunkt in seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Ist der Verdienst allerdings geringer oder höher als der Durchschnittsverdienst, schlägt sich dies in der erzielten Entgeltpunktzahl nieder.

Darüber hinaus werden für bestimmte Fallkonstellationen zusätzliche Entgeltpunkte dem Rentenkonto gutgeschrieben. So erhalten Versicherte für so genannte Anrechnungszeiten (Zeiten, für die Versicherte aus persönlichen, aber schutzwürdigen Gründen keine oder nur geringe Beitragszahlungen leisten konnten) zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben. Als Beispiel sind hier die Zeiten einer schulischen oder beruflichen Ausbildung zu nennen.

Weitere rentenrechtliche Zeiten bringen ebenfalls zusätzliche Entgeltpunkte. Dies können so genannte Ersatzzeiten (Zeiten, in denen wegen gesetzlich bestimmten außergewöhnlichen Umständen keine Beitragsleistung möglich war), Zurechnungszeiten, Kindererziehungszeiten oder Kinderberücksichtigungszeiten sein.

Rentenartfaktor

Jede Rente hat ihren eigenen Rentenartfaktor. Dieser beträgt bei einer vollen Rente (also zum Beispiel bei der vollen Altersrente oder der Rente wegen voller Erwerbsminderung) grundsätzlich 1,0. Bei bestimmten Renten kann allerdings auch ein geringerer Rentenartfaktor bei der Rentenberechnung zur Anwendung kommen – s. Rentenartfaktor.

Zugangsfaktor

Ebenfalls kommt der so genannte Zugangsfaktor bei der Rentenberechnung zum Tragen. Der Zugangsfaktor ist die rechnerische Umsetzung der Rentenauf- bzw. Rentenabschläge. Wird eine Rente weder mit Rentenauf- noch mit Rentenabschlägen berechnet, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Rentenaufschläge bzw. Rentenabschläge erhöhen bzw. mindern den Zugangsfaktor entsprechend.

Rentenaufschläge werden dann gewährt, wenn eine Regelaltersrente noch nicht sofort mit Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht wird. Pro Monat, für den die Rente später beansprucht wird, wird die Rente um 0,5 Prozentpunkte erhöht.

Rentenabschläge müssen dann in Kauf genommen werden, wenn die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Da bei den verschiedenen Altersrenten unterschiedliche Renteneintritte (abhängig vom Geburtsdatum, dem Vorliegen einer Schwerbehinderung, der Versicherungsjahre, …) möglich sind, ist ein Rentenabschlag in jedem Fall individuell zu beurteilen.

Aktueller Rentenwert

Ein weiterer Faktor, der bei der Berechnung eine wichtige Rolle spielt, ist der aktuelle Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert drückt grundsätzlich den Wert eines Entgeltpunktes aus. Aktuell (ab 01.07.2021) liegt der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern bei 34,19 Euro (bis 30.06.20021: ebenfalls 34,19 Euro) und in den neuen Bundesländern (ab 01.07.2021) bei 33,47 Euro (bis 30.06.2021: 33,23 Euro).

Der aktuelle Rentenwert ist auch der Wert, der bei einer Rentenanpassung (Rentendynamisierung), die jeweils zum 01. Juli eines Jahres durchgeführt wird, erhöht wird.

Seit dem Jahr 2004 wird bei der Berechnung des aktuellen Rentenwertes auch ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Dieser Faktor berücksichtigt das Verhältnis der Rentner zu den Beitragszahlern.

Multiplikation der Faktoren

Wenn die einzelnen Werte, also die Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor, der Zugangsfaktor und der aktuellen Rentenwert entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bestimmt wurden, werden diese miteinander multipliziert. Das Produkt ist die Brutto-Rente, die dem Rentner zusteht.

Von der Brutto-Rente, im Fachjargon auch Auszahlbetrag genannt, werden im Regelfall noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Beim allgemeinen Krankenkassenbeitrag und seit 2019 auch beim Zusatzbeitrag beteiligt sich der Rentenversicherungsträger in Höhe des hälftigen Beitrages. Der Pflegeversicherungsbeitrag ist hingegen vom Rentner selbst in voller Höhe aufzubringen und kommt bei der Rentenzahlung in Abzug.

Prüfung der Rentenbescheide

Die oben beschriebene Rentenberechnung (gesetzliche Rente) gibt lediglich einen groben Einblick. Zahlreiche Sonderregelungen und Übergangsregelungen können bei einer Rentenberechnung zum Einsatz kommen und verkomplizieren diese weiter.

Empfehlenswert ist, einen Rentenbescheid durch einen registrierten Rentenberater prüfen zu lassen. Nur dadurch haben Rentner die Sicherheit, dass die Rente – die im Falle einer Altersrente bis zum Lebensende geleistet wird – auch korrekt ist und keine finanziellen Nachteile hingenommen werden müssen. Kontaktieren Sie daher einen Rentenberater, der Sie unabhängig von den Rentenkassen berät und unterstützt.

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Bildnachweis: Blogbild: © Robert Kneschke | Beitragsbild: © Jörg Rofeld

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