Gesetzbuch

Was ist ein "Rentenberater"?

Rentenberater sind freiberuflich tätige Spezialisten, die - ähnlich wie Steuerberater oder Rechtsanwälte - in eigener Kanzlei gegen Honorar tätig und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern.

Der Deutsche Bundestag hat festgestellt, dass "die Rentenberater sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen haben" (Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980).

Rentenberater sind:

  • rechtsberatend, rechtsgestaltend und streitverhütend tätig,
  • von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen,
  • ein Organ der Rechtspflege,
  • unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten,
  • grundsätzlich (ab 01.07.2004) an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden,
  • in ihrer Tätigkeit haftpflichtversichert,
  • unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Landgerichts,
  • unterliegen der Schweigepflicht.

Die immer komplexere Rechtsmaterie und die immer kürzeren Halbwertzeiten der Rechtsänderungen und Rechtsanpassungen machen es immer schwieriger, die eigenen Rechte zu kennen und bei den Versicherungsträgern durchzusetzen. Jeder zweite Rentner z. B. versteht seinen Rentenbescheid aufgrund der immer komplizierter werdenden Bestimmungen schon jetzt nicht mehr. Jedem vierten Rentenbescheid wird sogar widersprochen. Da ist sachkundiger Rat vonnöten, den Ihnen der Rentenberater bietet.

Hinzu kommt die schlechte finanzielle Lage der Sozialversicherungssysteme. Konsequentes Kostenmanagement wirkt sich oft nachteilig auf die Leistungsgewährung und auf Ihre Rechte aus.

Der Rentenberater hat nicht nur die Aufgabe, Sie in den Angelegenheiten zu unterstützen und zu beraten, die mit "Rente" zu tun haben. Das Aufgabengebiet ist viel weitreichender und umfasst - anders als der "Name" bzw. "Titel" vermuten lässt - insbesondere auch die Beratung in Sachen "Krankenversicherung" und "Pflegeversicherung", wenn sich hier Auswirkungen auf eine Rente ergeben.

Wozu benötigen Sie einen Rentenberater?

Täglich kann in den Medien verfolgt werden, dass die Sozialversicherungssysteme - sei es die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung oder die Rentenversicherungsträger u. s. w. - vor finanziellen Problemen stehen. Hierdurch werden oftmals Anträge zu Unrecht nicht bewilligt bzw. Leistungen abgelehnt.

Darüber hinaus ist eine persönliche und umfassende Beratung durch viele am Markt agierende Krankenkassen nicht möglich, da diese lediglich eine oder nur sehr wenige Geschäftsstellen in Deutschland haben. Die Erreichbarkeit und folglich auch das Beratungsangebot ist oft für die Versicherten nachteilig. Sie werden damit nur unzureichend über Ihre möglichen Rechte im Einzelfall aufgeklärt.

Da das gesamte Sozialversicherungsrecht sehr komplex ist, kann Ihnen der Rentenberater kompetent und fachkundig weiterhelfen und Ihre Ansprüche rechtlich durchsetzen.

Rentenberater Helmut Göpfert

Gerichtlich wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth für die Tätigkeitsbereiche:

  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts

eine Zulassung zur Rechtsberatung und zur Besorgung fremder Rechtsgeschäfte erteilt, die ab Oktober 2008 nach § 10 Abs. 1 RDG in das Rechtsdienstleistungsregeister übernommen wurde. Zusätzlich wurde vom

  • Landessozialgericht in München,
  • Landessozialgericht Sachsen,
  • Landessozialgericht Hessen,
  • Landessozialgericht Baden-Württemberg,
  • Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,
  • Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,
  • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
  • Landessozialgericht Thüringen

eine Zulassung als Prozessagent für die genannten Tätigkeitsbereiche erteilt. Aktuell besteht eine Vertretungsbefugnis an allen deutschen Sozialgerichten und Landessozialgerichten.

Gerne erhalten Sie eine Beratung und Vertretung auf den o. g. Rechtsgebieten. Die Vertretung kann bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Sozialgerichten und vor den Landessozialgerichten der o. g. Länder reichen.

Was die einzelnen Teilbereiche beinhalten können, ist für Sie unter Geschäftsbereiche beispielhaft zusammengestellt. Beachten Sie bitte, dass es sich hier lediglich um eine beispielhafte Übersicht handelt und diese daher nicht abschließend ist. Sollten Sie ein spezielles Anliegen haben, nehmen Sie Kontakt mit der Rentenberatung auf.