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Rentenberater
Helmut Göpfert

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D-90614 Ammerdorf

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Pflegeheim

Für Pflegeheime sind auch Landesdurchschnittsnoten abrufbar

Die Leistungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen werden für die Bevölkerung transparent und vergleichbar dargestellt. Hier einigte man sich darauf, die Pflegeeinrichtungen mit Pflegenoten zu bewerten, welche dann im Internet veröffentlicht werden. Konkret werden die Leistungen und die Qualität der Pflegeeinrichtungen dargestellt.

Seit Dezember 2009 sind die festgesetzten Pflegenoten der Pflegeeinrichtungen, die bislang bereits geprüft wurden, im Internet veröffentlicht und können unter den folgenden Links aufgerufen werden:

Erhöhte Transparenz durch Landesdurchschnittsnoten

Eine weitere Erhöhung der Transparenz bei den Leistungen und der Qualität der Pflegeeinrichtungen wird seit Februar 2010 dadurch erzielt, indem nun auch Landesdurchschnittsnoten für Pflegeheime veröffentlicht werden. Für die meisten Bundesländer ist dies bereits der Fall.

Die Landesdurchschnittsnoten werden dann veröffentlicht, wenn in einem Bundesland mindestens 20 Prozent der Einrichtungen geprüft wurden. Dadurch wird erreicht, dass ein belastbarer Durchschnitt gebildet werden kann.

Interessierte können durch die Landesdurchschnittsnoten erkennen, ob eine Pflegeeinrichtung über- oder unterdurchschnittlich im Vergleich zu den weiteren im jeweiligen Bundesland tätigen Pflegeeinrichtungen benotet wurde. Dadurch wird sowohl den Pflegebedürftigen selbst, aber auch deren Angehörigen bei der Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung eine weitere Hilfestellung geboten.

Erweiterte Leistungsansprüche aus Pflegeversicherung

Die letzte Pflegereform, welche in weiten Teilen zum 01.07.2008 in Kraft getreten ist, brachte für die Versicherten erweiterte Leistungsansprüche aus der Sozialen Pflegeversicherung mit sich. Beispielsweise wurden die Leistungsbeträge für die meisten Pflegeleistungen, vom Pflegegeld bis zu den vollstationären Pflegeleistungen, angehoben. Ebenfalls wurden die Leistungsansprüche für zusätzliche Betreuungsleistungen für Versicherte, deren Alltagskompetenz eingeschränkt ist, merklich ausgeweitet.

Mit der Pflegereform im Jahr 2008 wurde auch beschlossen, dass die Pflegeleistungen zum 01.01.2010 erhöht wurden. Die für das Jahr 2010 geltenden Leistungsbeträge können Sie unter: Höhere Pflegeleistungen ab 01.01.2010 nachlesen.

Bildnachweis: Blogbild: © Matthias Buehner / Beitragsbild: © Robert Kneschke