Internet

Pflegenoten seit 01.12.2009 im Internet veröffentlicht

Im Rahmen der letzten Pflegereform, welche zum 01.07.2008 in Kraft getreten ist, wurde ermöglicht, dass die Leistungen sowohl von ambulanten als auch von stationären Pflegeeinrichtungen übersichtlich und verständlich dargestellt werden. Die Darstellung bezieht sich auf die Leistungen der Pflegeeinrichtungen und auf deren Qualität.

Bereits im November 2008 haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass die Leistungen und die Qualität der Pflegeeinrichtungen über ein System, welches den Schulnoten entspricht, bewertet werden sollen – s. Schulnoten für Pflegeheime. Dabei werden Noten von 1 für „sehr gut“ bis 5  für „mangelhaft“ vergeben.

Seit 01.12.2009 im Internet

Die Pflegenoten der ersten stationären Pflegeeinrichtungen sind im Internet unter folgenden Adressen aufrufbar:

Die Ergebnisse der Prüfungen der ambulanten Pflegeeinrichtungen erfolgen in einem zweiten Schritt.

Mit den Noten für die Pflegeeinrichtungen wird für eine erhöhte Transparenz bei den Angeboten von Pflegeheimen und Pflegediensten gesorgt. Pflegebedürftige und deren Angehören können auf einen Blick sehen, welche Qualität die einzelnen Pflegeeinrichtungen bieten, also wo gute Arbeit geleistet wird bzw. noch Entwicklungspotenzial oder Missstände vorhanden sind.

Hinweis

Die letzte Pflegereform, mit der auch die Veröffentlichung der Qualität der Pflegeeinrichtungen beschlossen wurde, hatte für die Versicherten erweiterte Leistungsansprüche zum Ziel. So wurden beispielsweise die Leistungsansprüche für zusätzliche Betreuungsleistungen ausgeweitet und viele Leistungsbeträge – vom Pflegegeld bis zur stationären Pflegeleistung – angehoben.

Die Pflegereform wurde mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung) geregelt. In diesem Gesetz wurde bereits geregelt, dass die Pflegeleistungen zum 01.01.2010 erhöht werden. Bei welchen Pflegeleistungen konkret bzw. in welchem Umfang sich die Leistungsbeträge erhöhen, können Sie unter: Höhere Pflegeleistungen ab 01.01.2010 nachlesen.

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