Pflegeversicherung

Bundesgesundheitsministerin wirbt für neuen Pflegebegriff

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff soll neu definiert werden. Aktuell werden die Leistungen aus der Gesetzlichen Pflegeversicherung anhand der Pflegestufe gewährt, in die der Versicherte eingestuft ist. Seit Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 sehen die Gesetzesvorschriften insgesamt drei Pflegestufen (s. auch Definition und Stufen der Pflegebedürftigkeit) vor. Die Pflegestufen werden anhand des erforderlichen grundpflegerischen Hilfebedarfs vergeben.

Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, soll der Pflegebedürftigkeitsbegriff komplett neu definiert werden. Die Pflegestufen sollen durch so genannte Bedarfsgrade ersetzt werden. Künftig sollen insgesamt fünf Bedarfsgrade die derzeitigen drei Pflegestufen ablösen.

Optionen zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Berlin veranstaltete am 23.06.2009 eine Tagung „Optionen zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“, bei der auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sprach. In ihrer Rede warb die Gesundheitsministerin für ein neues Verständnis, das für die Pflegebedürftigkeit entstehen soll. Dabei verwies sie auf Artikel 1 des Grundgesetzes, der besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Der Umgang mit den älteren Menschen bzw. mit den Menschen, die auf eine Pflege angewiesen sind, zeigt, wie der Sozialstaat Deutschland mit diesem Verfassungsgebot umgeht.

Die derzeitigen Pflegestufen werden danach vergeben, welche Minutenzahl an Grundpflege ein Pflegebedürftiger benötigt. Von jener „Minutenpflege“, die sich ausschließlich an rein körperlichen Aspekten orientiert, muss Abstand genommen werden, so Ulla Schmidt. Mit dem aktuellen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden geistig behinderte Menschen und Menschen mit dementieller Erkrankung benachteiligt. Daher ist ein Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich, der sowohl die körperlichen als auch die geistigen und psychischen Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Breite Diskussion erwünscht

In ihrer Rede äußerte die Bundesgesundheitsministerin auch den Wunsch, dass eine breite Diskussion zur Pflegebedürftigkeit in Deutschland angestoßen wird. Jeder soll sich dazu äußern, wie er es sich vorstellt, im Alter einmal gepflegt zu werden und was dazu heute getan werden muss.

Als Meilenstein wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der auf fünf Bedarfsgrade abstellt, von Ulla Schmidt bezeichnet. Dadurch wird in der Zukunft eine humanere Pflege erreicht.

Bildnachweis: © N-Media-Images - Fotolia

Weitere Artikel zum Thema: