Pflegebedürftige

Änderung bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geplant

Um Leistungen aus der Gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein bestimmter Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung gegeben sein. Je nach erforderlichem Pflegebedarf werden die Versicherten seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Geht es jedoch nach den derzeitigen Vorstellungen des Gesetzgebers, wird sich bei der Beurteilung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt oder nicht, demnächst bald einiges ändern.

Nochmalige Reform der Pflegeversicherung

Die letzte Reform der Pflegeversicherung trat zum 01.07.2008 in Kraft. Inhalt dieser Reform waren einige Anpassungen bei den einzelnen Leistungsbeträgen bzw. die Einführung von zusätzlichen Leistungen wie z. B. die Betreuungsleistungen für Personen, die keiner Pflegestufe zugeordnet werden können.

Wie das Bundesgesundheitsministerium bekannt gab, wird derzeit schon die nächste Reform der Pflegeversicherung angegangen. Noch vor September 2009, also noch vor der nächsten Bundestagswahl, soll die Beurteilung einer Pflegebedürftigkeit nach anderen Maßstäben erfolgen. So hat ein Expertenteam, welches von der Koalition ins Leben berufen wurde, ein System vorgeschlagen, mit dem die Pflegebedürftigkeit anhand der noch vorhandenen Ressourcen und nicht mehr nach dem Umfang des Hilfebedarfs beurteilt wird.

Auch bei den Pflegestufen selbst soll es eine Änderung geben. So soll es künftig nicht nur drei Pflegestufen, sondern fünf Pflegestufen geben, nach denen die Leistungen bewiligt werden bzw. die Leistungshöhe festgesetzt wird.

Gutachten bis 29.01.2009

Das Gutachten des Expertenteams soll bis zum 29.01.2009 vorliegen. Wenn das Gutachten vorliegt, soll ein konkreter Umsetzungsplan ausgearbeitet werden. Hier stellt man sich vor, dass dieser bis etwa Ostern 2009 vorhanden ist.

Danach soll das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleitet werden. Allerdings soll die nächste Reform nicht noch vor der Bundestagswahl im September 2009 verabschiedet werden. Das heißt, dass wahrscheinlich die neu gewählte Regierung sich als erstes mit der nächsten Reform der Pflegeversicherung auseinander setzen muss.

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